Handeln bei zu wenig Gehalt
Falsche Gehaltseinstufungen haben sofortige wie langfristige Folgen.
BEZIRK (anh). "Vordienstzeiten, die für die Gehaltseinstufung im Kollektivvertrag essentiell sind, werden nach wie vor oft nicht angerechnet", warnt Arbeiterkammer-Bezirkstellenleiter Manfred Riepl. So ging es auch einer Beschäftigten im Handel aus dem Bezirk. Sie ließ sich ihre Lohnabrechnungen durch die Arbeiterkammer (AK) kontrollieren. Eine Unterentlohnung wurde festgestellt. "Die Differenz machte 150 Euro monatlich aus. Außerdem blieb die Arbeitgeberin die anteiligen Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld schuldig", so Riepl. Nach Intervention der AK bekam die Angestellte fast 1000 Euro nachbezahlt. Neben einer falschen Einstufung kommt es auch immer wieder zu nicht oder falsch verrechneten Überstunden oder Sonderzahlungen. "Diese illegale Vorgehensweise hat nicht nur unmittelbare Folgen für geschädigte Arbeitnehmer sondern auch langfristige, etwa auf die Höhe der Pension", warnt Riepl. Rechtsexperte Walter Friedl rät daher, sich alle Unterlagen wie Dienstzettel, Arbeitsverträge oder Zeitaufzeichnungen, gut aufzuheben, um später etwaige Beweismittel in der Hand zu haben. Um dem Dauerthema Unterentlohnung engegen zu wirken, startete die AK gemeinsam mit dem ÖGB und den Gewerkschaften eine Parlamentarische Bürgerinitiative. Als Folge wurden im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz bereits der Prüfumfang erweitert, der Straftkatalog verschärft sowie Informationspflichten eingeführt. Nächstes Ziel ist es, Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für Arbeitnehmeransprüche abzuschaffen.
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