Salzburger Fiaker
Gericht gibt Stadt recht: Kritik von Tierschützern und Bürgerliste

Die Vergabe der Fiakerstandplätze in der Stadt Salzburg soll als zivilrechtliche Vergabe gültig sein. So das Landesverwaltungsgericht. Der VGT und die Bürgerliste sehen das nach wie vor etwas anders. | Foto: Symbolfoto: Neumayr
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  • Die Vergabe der Fiakerstandplätze in der Stadt Salzburg soll als zivilrechtliche Vergabe gültig sein. So das Landesverwaltungsgericht. Der VGT und die Bürgerliste sehen das nach wie vor etwas anders.
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Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat die Klage gegen die Vergabe der Fiakerstellplätze in Salzburg abgelehnt. Seitens der Stadtpolitik sieht man sich bestätigt. Anderer Meinung sind der Verein gegen Tierfabriken (VGT) und die Grüne Bürgerliste. 

SALZBURG. Aus der Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts soll hervorgehen, dass die 14 Standplätze weiterhin zivilrechtlich vergeben werden können. Es sei somit keine Konzessionsvergabe. Seitens des VGT ortet man ein Gefälligkeitsurteil und stellt die Gründlichkeit der Justiz in Frage. Anders wiederum reagiert die Bürgerliste auf die Erkenntnis. Aus ihrer Sicht sei mit der Erkenntnis, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Vergabe handelt, aber auch die Chance auf besseren Tierschutz wiederhergestellt. In so einem Vertrag könne man nämlich definitiv Tierschutzbestimmungen festlegen, so Bernhard Carl von der Bürgerliste.

Das gerichtliche Ergebnis

Laut einer Aussendung der Stadt Salzburg ist mit der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts die Klage vom Tisch. Das Gericht soll die Nichtigkeitserklärung des Bielefelder Unternehmers, der von Anwalt Berthold Hofbauer vertreten wird, abgelehnt haben. Konkret soll es sich also bei der Vergabe der Standplätze um eine zivilrechtliche Vergabe ohne Betriebspflicht handeln. Das Gericht soll festgehalten haben, dass aufgrund des nicht vorhanden seins von konkreten Betriebszeiten und verpflichtender Anwesenheit keine Betriebspflicht bestehe. Auch vereinheitlichende Bestimmungen der Kleidung und Kutschenausstattung würden nicht als öffentliches Interesse gelten. Den Tierschutz könne man bei so einer zivilrechtlichen Vergabe auch nicht einklagen, da dieser von der Legislative umzusetzen sei. Somit wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben. 

Seitens der Stadtregierung fühlt man sich durch das Ergebnis in seiner Entscheidung bestärkt. Die Verträge der Fiaker können somit verlängert werden. | Foto: Symbolbild: VGT
  • Seitens der Stadtregierung fühlt man sich durch das Ergebnis in seiner Entscheidung bestärkt. Die Verträge der Fiaker können somit verlängert werden.
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Weiters habe das Gericht auch betont, dass der Antragsteller aus Bielefeld weder eine Unternehmerbewilligung nach dem Salzburger Fiakergesetz, noch um die Zuteilung eines Kennzeichens für sein Fiakerfuhrwerk angesucht habe. Auch sei nicht dargelegt worden, warum er sich für die Standplätze in Salzburg interessiere und warum er, anstatt sich zu bewerben, ein Verfahren gestartet habe.

Sicht des VGT

Seitens des Vereins gegen Tierfabriken sieht man die Entscheidung sehr kritisch. Das Gericht sei lediglich der Argumentation der Stadt gefolgt, so der VGT in einer Aussendung. Anzunehmen, dass die Stadt kein Interesse am Betrieb der Fiaker habe, ist aus ihrer Sicht absurd. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs ist aus der Perspektive des VGT rechtswidrig und willkürlich. Auch die Begründung betrachtet man als nicht nachvollziehbar. Laut dem VGT hat der Anwalt des deutschen Fiakerfahrers bereits angekündigt, beim Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen.

Tierschützer Martin Balluch sieht die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs sehr kritisch. | Foto: RMA
  • Tierschützer Martin Balluch sieht die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs sehr kritisch.
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"Im Rahmen der Gatterjagdkampagne haben wir bereits einen denkbar schlechten Eindruck von der Salzburger Justiz bekommen, Mayr-Melnhofs nachgewiesene Gewalttaten wurden ignoriert, die Opfer seiner Gewalt wegen Verleumdung angeklagt. Jetzt scheint auch das LVwG Salzburg darauf bedacht, mit fadenscheinigen Argumenten der Stadt Salzburg recht geben zu müssen. Dabei ist allein schon aus dem Verhalten von ÖVP-Bürgermeister Preuner offensichtlich, wie sehr ihm und der Stadt das Fiakerfahren ein Anliegen ist. Das wäre doch lachhaft, zu behaupten, der Stadt seien die Fiaker egal, gäbe es keine Kutschenfahrten mehr, dann wäre das für sie ohne Bedeutung. Ganz im Gegenteil, Preuner setzt alle Hebel in Bewegung, um die Fiakerfahrten zu ermöglichen, und sei es ohne jeden Vertrag. Der VGT betreibt zwar dieses Verfahren gegen die Fiakerverträge nicht, geht aber davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof wieder Rechtskonformität herstellen und das LVwG Salzburg korrigieren wird. Zukünftige Konzessionen für Fiaker in Salzburg müssen strengere Tierschutzbestimmungen enthalten, keinesfalls Nivellierungen!"
DDr. Martin Balluch, VGT-Obmann

Kommentar der Bürgerliste

Wiederum etwas anders äußerte sich die Grüne Bürgerliste in Salzburg zu dem gerichtlichen Urteil. In einer Aussendung betonte Gemeinderat Bernhard Carl (GRÜNE): 

„Die Vergabe von Fiaker-Standplätzen unterliegt laut Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen. Damit steht aber auch fest: Bürgermeister Preuner von der ÖVP kann im Rahmen der zivilrechtlichen Vereinbarung die Vergabe der Standplätze sehr wohl an Auflagen, die dem Tierwohl dienen, knüpfen.“

Bernhard Carl (Grüne Bürgerliste) betrachtet die Salzburger Fiaker als nicht mehr zeitgemäß. | Foto: Bürgerliste
  • Bernhard Carl (Grüne Bürgerliste) betrachtet die Salzburger Fiaker als nicht mehr zeitgemäß.
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Aus der Sicht der Bürgerliste habe man jetzt die Möglichkeit den Gemeinderatsbeschluss einer 30-Grad Hitzegrenze für die Fiaker im Vertrag zu implementieren. Grundsätzlich sieht man die Fiaker aber als nicht mehr zeitgemäß an und wünscht sich ein Ende der Tradition, so Bernhard Carl.

Mehr zum Thema:

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