Raum zu vergeben - Jetzt bewerben!

- Wer darf in das Arbeitsatelier in der Kaigasse einziehen? Das Land Salzburg stellt es zur Verfügung. Im Bild v. l.: Landesrat Heinrich Schellhorn und Dietgard Grimmer, Leiterin Traklhaus
- Foto: LMZ/Neumayr/SB
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Wer darf hier arbeiten? Stadt vergibt zwei Arbeitsateliere in der Kaigasse
SALZBURG (sm). Wer zieht hier ein? Zwei Arbeitsateliere stehen in der Kaigasse 6 bereit und warten auf den Einzug. Die Räume werden für drei Jahre an Künstler vergeben, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in Salzburg haben.
"Die Arbeitsateliers sind besondere Orte der Inspiration. Sie sind mitten im Geschehen der Stadt, aber versteckt genug, um in Ruhe arbeiten zu können. Uns ist es wichtig, Künstlerinnen und Künstler zielgerichtet zu unterstützen", so Kulturlandesrat Heinrich Schellhorn.
Bewerbung für Arbeitsatelier in Salzburg
Bis 4. Juni das Formular (siehe unten) und biografische Unterlagen (Lebenslauf, künstlerischer Werdegang) mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und E-Mail sowie Fotos und/oder Kataloge (keine CDs und keine DVDs) einreichen.
Bewerbungen sind unter dem Kennwort "Ateliers Stadt" an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2, Referat Kunstförderung und Kulturbetriebe, Postfach 527, 5010 Salzburg zu richten oder beim Referat Kunstförderung und Kulturbetriebe Salzburg, Franziskanergasse 5a, von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, abzugeben. Jeder freischaffende Künstler, der seit mindesten fünf Jahren in Salzburg wohnt, kann sich bewerben.
Die Arbeitsräume werden für drei Jahre vergeben.
Formular:
https://www.salzburg.gv.at/kultur_/Documents/Einreichungsbogen-Kultur.pdf
Für Rückfragen: Johanna Jenner, Büro Landesrat Heinrich Schellhorn, Tel.: +43 662 8042-4841, E-Mail: johanna.jenner@salzburg.gv.at.
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