Mehr Transparenz in den städtischen Seniorenwohnhäusern

Zentraler Pflegedienstleiter Christoph Baumgärtner, Sozial-Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer und Ernst Hörzing, Leiter städtische Senioreneinrichtungen in der Hausgemeinschaft Hellbrunn/Freisaal. | Foto: Stadt Salzburg
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SALZBURG (lg). Die Stadt will in den städtischen Seniorenwohnhäusern die Transparenz erhöhen: Künftig werden die so genannten „Aufsichtsberichte“ des Landes in den städtischen Seniorenwohnhäusern sowie die daraus resultierenden Maßnahmen der Stadt kurz gefasst auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. „Wir haben hier überhaupt nichts zu verbergen. Ganz im Gegenteil sehe ich die Berichte als Chance, Fehler zu vermeiden und Entwicklungspotenziale frühzeitig zu erkennen", erklärt Vize-Bgm. Anja Hagenauer.

Mitarbeiter und Bewohner unter der Lupe

Die fünf städtischen Seniorenwohnhäuser unterliegen laut Salzburger Pflegegesetz der behördlichen Aufsicht durch das Land. Dessen Kontrollen zur Qualitätssicherung im Pflegebereich finden unangemeldet mindestens einmal pro Jahr statt. Geprüft werden Mindeststandards anhand eines vorgegebenen Kriterien-Katalogs. Ein Team von Aufsichtsorganen beobachtet dabei Mitarbeiter bei der Arbeit, spricht mit den Bewohnern und nimmt Unterlagen unter die Lupe, darunter Pflegedokumentationen, Dienstpläne, Aufzeichnungen über Medikamentengaben und anderes mehr.

Maßnahmen und Empfehlungen vom Land

Das Land schreibt bei Gesetzesverletzungen verpflichtende Maßnahmen vor bzw. gibt Empfehlungen ab. „Heuer hatten wir eine verpflichtende Beanstandung. Da hat im Seniorenwohnhaus Hellbrunn, laut Bericht einer Bewohnerin, eine Pflegehilfe nach Anweisung einer Diplompflegekraft eine Infusionsnadel entfernt. Das ging bis dato natürlich nicht“, sagt Ernst Hörzing, Leiter der Senioreneinrichtungen der Stadt Salzburg. Mittlerweile gab es dazu jedoch eine Gesetzesänderung.

Gutes Ergebnis

Für die einzelnen Bereiche in den Seniorenwohnhäusern gab es zwischen zehn und 25 Empfehlungen der Landesaufsicht. „Das reicht beispielsweise von zu früh oder zu laut serviertem Essen über sichtbar angebrachte Harnbeutel, abgelaufene Reservemedikamente oder Ungereimtheiten in den Pflegedokumentationen bis hin zu empfohlenen Fortbildungsmaßnahmen etwa für Schmerzbeauftragte oder Palliativpflege“, weiß der zentrale Pflegedienstleiter Christoph Baumgärtner.
Hagenauer betonte, dass die "städtischen Seniorenwohnhäuser in Summe gut abschneiden. Mit unseren Hausgemeinschaften setzen wir freilich ganz neue Standards, auch was die Kontrollen betrifft. Hier sehe ich beim Land noch Nachholbedarf. Der bislang übliche Prüfkatalog muss da dringend adaptiert werden.“

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