Mit den Gerichtsgebühren wird sinnlos Steuergeld vernichtet
Bürgerlisten-Klubobmann Helmut Hüttinger zur Klage des Land gegen Stadt wegen Derivaten
Er verstehe nicht, warum die Stadt Salzburg den vor Monaten diskutierten Verjährungsverzicht in der Frage möglicher Schadensersatzansprüche des Landes durch die Übertragung von Derivaten der Stadt an das Land abgegeben habe, so Bürgerlisten-Klubobmann Helmut Hüttinger. Denn damit hätte eine Klage verhindert werden können.
Christian Stöckl: "Wir hatten keine Wahl, wir mussten klagen"
"Bevor ich meine Unterschrift unter die Klage gesetzt habe, habe ich nochmals beim Magistrat angerufen und nachgefragt, ob die Stadt nicht doch bereit wäre, einen Verjährungsverzicht abzugeben. Nach der erfolgten abschlägigen Antwort musste dann die Klage unterschrieben und eingebracht werden", so Finanzreferent LH-Stv. Christian Stöckl.
Gebühren und Rechtsanwaltskosten in sechsstelliger Höhe
Fakt ist: Alleine die bei Klagseinbringung fällige Gerichtsgebührt beträgt rund 56.000 Euro, dazu kommen selbstverständlich noch Anwaltskosten sodass es letztlich um eine Summe in annhähernd sechsstelliger Höhe gehen werde, rechnet Hüttinger vor. Das alles stehe in keiner Relation zum möglichen Schaden des Landes von rund 385.000 Euro, so der Jurist und Rechtsanwalt.
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