Verfassungsgerichtshof hebt Salzburger Bettelverbot auf

Das sektorale Bettelverbot wurde aufgehoben. | Foto: Neumayr
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SALZBURG. Der Verfassungsgerichtshof hat das sektorale Salzburger Bettelverbot als „gesetzwidrig“ aufgehoben. Bürgermeister Heinz Schaden und Vizebürgermeister Harald Preuner zeigten sich überrascht: „Wir werden sehr schnell prüfen, wie wir das rechtlich sanieren können. Die Missstände, die wir hatten, dürfen nicht erneut aufleben“, betonen beide.

Zeitlich und räumlich zu weitläufig

Der Verfassungsgerichtshof teilte in seinem Erkenntnis unter anderem mit, dass das sektorale Bettelverbot zeitlich und räumlich zu weitläufig sei. Keine Probleme sieht er bei den Märkten, Friedhöfen, beim Rupertikirtag und Christkindlmarkt. Diesbezüglich ist das Bettelverbot rechtskonform.
Er weist darüber hinaus darauf hin, „dass auch ‚still‘ bettelnde Personen den dichten Fußgängerverkehr in beengten Örtlichkeiten zum Stocken bringen (könnten), sodass es zur Vermeidung eines drohenden Missstandes erlaubt sein könnte, zur Ermöglichung der Nutzung dieser Straßenzüge – allenfalls neben anderen Maßnahmen –ein zeitlich (auf neuralgische Punkte) örtlich beschränktes Verbot auch des ‚stillen Bettelns‘ zu erlassen.“

Neues Bettelverbot formulieren

FPÖ-Klubobmann Andreas Reindl fordert, dass rasch ein neues Bettelverbot formuliert werden muss: „Die VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren. Die Stadt Salzburg muss jetzt sein im Vorjahr beschlossenes Bettel-verbot rasch und neu formulieren. Erfreulich ist, dass das Bettelverbot auf der Schranne, am Grünmarkt, am Christkindlmarkt sowie Rupertikirtag und am Kommunalfriedhof vom VfGH bestätigt wurde“, so Klubobmann Andreas Reindl, der fordert: "Bis zur Sitzung des Gemeinderates im September muss ein überarbeiteter Amtsbericht hinsichtlich eines Bettelverbotes zur neuerlichen Beschlussfassung vorliegen. Wir fordern erneut, dass das organisierte Betteln strenger von der Polizei überwacht wird sowie ein Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns. Mit diesen Maßnahmen könnten neunzig Prozent des Bettelunwesens in Salzburg abgedreht werden“, so Reindl abschließend."

Dialog mit den Bürgern starten

„Die Bettlerproblematik ist eine Herausforderung für die Stadt Salzburg. Als dieses muss die Politik es annehmen und lösen. Nun ist es an der Zeit, dass Politik, NGOs, Kirche, Polizei und betroffene Bürger sich gemeinsam um Lösungen bemühen. In Graz wurde in einem breiten gesellschaftlichen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die ‚Bettlerproblematik‘ nachhaltig verbessert. Es ist an der Zeit, dem Grazer Beispiel zu folgen“, betonte Neos-Klubobmann Sebastia Huber.

Dringlichkeitsantrag der Bürgerliste

Die Bürgerliste sieht sich in ihrer Kritik bestätigt: "Wir haben immer darauf hingewiesen, dass die Bettelverbotszonen in der Innenstadt verfassungswidrig sind, weil sie einem Bettelverbot gleichkommen. Wir werden im morgigen Gemeinderat einen Dringlichkeitsantrag einbringen, mit dem wir die Aufhebung der Bettelverordnung aus dem Jahre 2016 fordern“, stellt Ingeborg Haller GR der Bürgerliste fest.

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