Was das neue Kinderbetreuungsgesetz bringen soll
Die Novelle wird nun im Landtagsausschuss diskutiert – Umsetzung frühestens 2017/2018
Zehn Monate hat der Unterausschuss zur Novelle des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes gearbeitet – am Mittwoch wird das Thema im Landtagsausschuss behandelt. Zielsetzung war von Anfang an die Zusammenführung bzw. Harmonisierung der bisher unterschiedlichen Kindergarten- und Tagesbetreuung. Für die Gemeinden soll eine angestrebte neue pauschale Förderung pro Gruppe anstelle unterschiedlicher pro Kind- bzw. pro Pädagogen-Fördersysteme eine bürokratische Erleichterung und damit auch weniger finanzieller Aufwand bedeuten.
Die Betreuungsschlüssel werden weiterhin für unter Dreijährige und über Dreijährige geführt und unverändert bleiben. Eine wesentliche Änderung wird es bei den Kostenbeiträgen für die Eltern geben. Die bisherigen Elternzuschüsse sollen dabei im neuen System aufgehen. Einig sind sich alle, dass der derzeit geltende Höchstbeitrag von 440 Euro (Essensbeitrag kommt noch dazu) für eine Ganztagesbetreuung zu hoch ist. Wieweit die Grenze heruntergeschraubt werden kann, ist noch offen und muss mit den Gemeinden – allen voran der Stadt Salzburg verhandelt werden.
Denn ausgerechnet in der Landeshauptstadt sind die alle von privater Hand geführten Krabbelstuben am teuersten. Am Land sind es nicht immer, aber oft die Gemeinden selber, die die Krabbelstuben führen. Durchschnittlich werden dort 131,50 Euro für einen Ganztagesplatz verlangt. Der Mindesbeitrag für über Dreijährige liegt bei 72 Euro, jener für unter Dreijährige bei 116 Euro – und daran dürfte sich auch nichts ändern. Derzeit ist es Sache der Gemeinden und der Einrichtungsträger, ob sie einen Pauschalbeitrag von den Eltern einheben oder eine soziale Staffellung vornehmen. Letztere ist auch unter Experten unstritten, ein Konsens für eine generelle Pauschale ließ sich im Unterausschuss – in dem alle Parteien im Landtag vertreten waren – aber nicht finden.
Eine ganzjährige und ganztägige Betreuung findet sich als Wunsch im Versorgungsauftrag. "Es wird aber keine Gemeinde gezwungen, einen Kindergarten ganztägig offen zu halten, wenn es keinen Bedarf gibt", erklärt LAbg. Barbara Sieberth von den GRÜNEN. Eine untere Altersgrenze für die Betreuung soll es – weiterhin – nicht geben. Das bedeutet de facto, dass man sein Kind bereits mit acht bis zehn Wochen in Betreuung geben könnte. In der Praxis wird das kaum vorkommen, denn "unser System in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist noch nicht so weit", betont Sieberth.
Zum Missfallen der SPÖ wird es weiterhin keinen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung geben. Die GRÜNEN haben einen solchen Rechtsanspruch zwar in ihrem Grundsatzprogramm stehen, für die ÖVP – die ja die meisten Bürgermeister stellt – wäre das aber ein rotes Tuch.
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