Meldungen auf Geldwäscherei erreichen Höchststand
WIEN (ck). Wie das Bundeskriminalamt nun mitteilte, erreichten die Verdachtsmeldungen wegen Geldwäscherei im Jahr 2015 einen Höchststand. Damit setzt sich der kontinuierlich steigende Trend fort. "2015 wurden in der Meldestelle (Austrian Financial Intelligence Unit, A-FIU) im Bundeskriminalamt (BK) insgesamt 2.521 Akteneingänge verzeichnet. Bei 1.793 handelte es sich um Verdachtsmeldungen. Davon wiederum stammten 1.755 von Banken. Zusätzlich erfolgten in 73 Fällen Meldungen aufgrund der Legitimierung anonymer Sparbücher. 347 Anfragen gingen über den internationalen Schriftverkehr ein und 85 Mal wurde ein Assistenzersuchen abgearbeitet. 85 Akteneingänge waren auf andere Quellen zurückzuführen, etwa auf die Information durch Privatpersonen.138 Übermittlungen fanden durch Inlandsbehörden statt", heißt es in der Aussendung des Amts. Auch Behörden und öffentliche Dienststellen unterliegen übrigens einer Meldepflicht, wodurch 106 Fälle vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) und 25 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeldet wurden. Ein deutlicher Anstieg konnte sowohl im Bereich der Terrorismusfinanzierung als auch in Zusammenhang mit Nichtoffenlegung von Treuhandbeziehungen festgestellt werden. In 380 Fällen musste internationaler Schriftverkehr eingeleitet werden. 31 der gemeldeten Sachverhalte wurden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, einzelne Fälle wurden an die Finanzmarktaufsicht weitergeleitet.
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