80 Prozent der Verkehrsunfälle mit Kindern nicht am Schulweg
Der VCÖ fordert: Maximal Tempo 30 im Umfeld Kinderspielplätzen, Freizeitanlagen und Schulen
Im Vorjahr verunglückten in Salzburg 162 Kinder bei Verkehrsunfällen. Besonders tragisch: Zwei Kinder kamen im Straßenverkehr ums Leben. In einer Aussendung weist der VCÖ darauf hin, dass in den vergangenen sechs Jahren in Salzburg rund 80 Prozent der Verkehrsunfälle mit Kindern nicht am Schulweg, sondern in der Freizeit passierten. Allein im vergangenen Juli und August wurden in Salzburg 40 Kinder Opfer von Verkehrsunfällen. In den vergangenen zehn Jahren verloren in Salzburg 13 Kinder bei Verkehrsunfällen ihr Leben, mehr als 2.200 wurden verletzt. Der VCÖ fordert mehr Maßnahmen für ein kindgerechtes Verkehrssystem.
Im Schnitt verunglücken auf Salzburgs Straßen jede Woche drei Kinder bei Verkehrsunfällen. "Die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten Kinder ist zwar in den vergangenen zehn Jahren um fast ein Drittel gesunken, aber die Opferzahl ist nach wie vor hoch", stellt VCÖ-Sprecher Christian Gratzer fest. "Es gibt nur eine einzige akzeptable Zahl an schweren Kinderunfällen und die ist null", betont VCÖ-Sprecher Gratzer. Um dieses Ziel zu erreichen, brauche es verstärkte Maßnahmen für ein kindgerechtes Verkehrssystem. Im Ortsgebiet erhöhe Verkehrsberuhigung die Verkehrssicherheit für Kinder. Im Umfeld von Kinderspielplätzen, Freizeitanlagen, Kindergärten und Schulen solle maximal Tempo 30 gelten. Diese für Kinder wichtigen Orte sollten gut und sicher zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar sein.
Verbesserungen seien auch bei Straßenübergängen und Kreuzungen nötig. Derzeit gilt nur fünf Meter vor Schutzwegen ein Halte- und Parkverbot. Parkende Autos oder Lieferwagen verstellten dadurch immer wieder die Sicht auf Kinder, die die Straße überqueren möchten. Deshalb tritt der VCÖ dafür ein, das Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen zumindest auf zehn Meter auszuweiten.
Auch in einem weiteren Punkt sei die StVO (Straßenverkehrsordnung) auf Bundesebene zu modernisieren: So wie in Deutschland und der Schweiz sollten Kinder bis zum 10. Lebensjahr unabhängig von der Größe des Fahrrads am Gehsteig fahren dürfen. Derzeit ist das nur mit einem Rad, das rechtlich als Spielgerät gilt (Reifendurchmesser maximal 12 Zoll) erlaubt. Auch die Regelung für Tretroller sei zeitgemäß zu gestalten: Wie in Deutschland solle Kindern das Fahren mit Tretroller am Gehsteig ohne Begleitperson erlaubt sein. Immer wieder machen Mediziner auf den Bewegungsmangel bei Kindern aufmerksam. Das Verkehrssystem sei so zu gestalten, dass Kinder gut und sicher im Alltag zu Fuß, mit Rad oder Roller unterwegs sein können, stellt der VCÖ fest.
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