Bundespräsidentenwahl soll Adventmärkte nicht behindern

SALZBURG (lg). Die Gemeindewahlbehörde der Stadt Salzburg hat sich heute mit der Vorbereitung der (verschobenen) Bundespräsidenten-Stichwahl am vierten Dezember befasst. Dabei wurde auch die Frage der Sperrzonen rings um Wahllokale diskutiert.

Sperrzone auf 15 Meter begrenzt

Innerhalb dieser Sperrzonen dürfen am Wahltag keine Veranstaltungen stattfinden, um einen in jeder Hinsicht ungehinderten Zugang zu den Stimmlokalen zu gewährleisten. In der bisherigen Praxis galt in Salzburg bisher diese Sperrzone in einem Umkreis von 30 Metern um den Wahllokal-Eingang. Eine interne Erhebung hat ergeben, dass im Nahebereich von insgesamt zehn Wahllokalen an dem Dezember-Wahlsonntag Christkindlmärkte stattfinden, die zum Teil in die 30-Meter-Zone reichen können. Die Gemeindewahlbehörde hat daher festgelegt, dass am vierten Dezember – nach dem Vorbild der Regelung in Wien – die Sperrzone um Wahllokale mit 15 Metern begrenzt wird. So kann vermieden werden, dass während der Präsidentenwahl Advent- oder Christkindlmärkte ausgesetzt werden müssten.

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