Verschärfte Gesetze seit 1. März
Erstmals Auto von Raser beschlagnahmt
Seit 1. März 2024 können durch eine Gesetzverschärfung in ganz Österreich die Fahrzeuge von Rasern beschlagnahmt werden. Am Sonntag, den 12. Mai, wurde diese Gesetzverschärfung in Salzburg aufgrund einer extremen Geschwindigkeitsübertretung auf der Innsbrucker Bundesstraße das erste Mal tragend.
SALZBURG. Die Salzburger Polizei kontrollierte in der Nacht auf Sonntag mit einem Lasermessgerät die Geschwindigkeit in der Innsbrucker Bundesstraße. Wie die Polizei berichtet, wurde dabei gegen ein Uhr morgens ein 20-jähriger Lenker bei erlaubten 50 Stundenkilometern mit 135 Kilometern pro Stunde gemessen.
Laut dem Bericht hielten die Polizisten das Fahrzeug auf einem nahegelegenen Parkplatz an. Dort wurde dem Lenker und Zulassungsbesitzer der Führerschein abgenommen und das Fahrzeug des Rasers vorläufig beschlagnahmt.
Verschärftes Gesetz für beschlagnahmte Fahrzeuge
Seit 1. März 2024 können bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Salzburg Fahrzeuge von Lenkern dauerhaft weggenommen und auch verkauft werden. Ob das in diesem Fall so sein wird, ist derzeit nicht bekannt.
„Leider müssen bei extremen Rasern diese harten Bestimmungen angewendet werden, um andere Menschen im Straßenverkehr zu schützen. Aber nicht nur die Gesetze wurden in der Vergangenheit verschärft. Das Land Salzburg macht mit der erfolgreichen Info-Kampagne ,Owa vom Gas‘ auf die Gefahren durch überhöhte Geschwindigkeit aufmerksam und schärft das Bewusstsein zu den Konsequenzen“,
so Landeshauptmann-Stellvertreter und Verkehrslandesrat Stefan Schnöll, der seit Jahren gegen die Raserei auf Salzburg sowie Österreichs Straßen kämpft. Der seit 1. März geltende Verschärfung der Gesetzte sind unter anderem auf seine Initiativen zurückzuführen.
„Wer im Ortsgebiet fast drei Mal so schnell fährt wie erlaubt, der gefährdet massiv Menschenleben. Das Auto wird so zu einer Waffe, die einzige Möglichkeit die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, ist die Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge.“
Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll, Verkehrslandesrat
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