Fakten statt Gerüchte: So läuft's wirklich im Asylwesen

Beatrix Nowotny leitet die Salzburger Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
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  • Beatrix Nowotny leitet die Salzburger Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
  • hochgeladen von Stefanie Schenker

Bemerken Sie einen Anstieg von Asylwerbern, die Österreich wieder verlassen wollen?
BEATRIX NOWOTNY:
Eine freiwillige Rückkehr ist für Österreich immer billiger als eine zwangsweise Abschiebung. Und ja, es gibt Asylwerber, die wieder zurück in ihr Heimatland wollen, weil sie frustriert sind. Weil es doch nicht so toll ist bei uns, wie ihnen erzählt worden ist. Weil sie eben nicht sofort eine Wohnung erhalten, weil ihr Asylverfahren möglicherweise negativ ausgehen könnte und weil sie lieber mit einem kleinen Startgeld als mit Handschellen zurück in ihr Land kommen wollen. Im ersten Halbjahr des heurigen Jahres haben 926 Iraker, 431 Afghanen und 414 Iraner diese Möglichkeit – die von Österreich gefördert wird – genützt.

Für welche Länder gibt es Rückkehrhilfeprogramme und wie funktionieren sie?
BEATRIX NOWOTNY: Es gibt für einige Länder spezielle Reintegrationsprogramme (z.B. Irak, Iran, Russische Föderation etc.). Diese sollen die Rückkehrer bei der Reintegration im Herkunftsland unterstützen und ihnen einen Neustart erleichtern. Darüber hinaus gibt es für Personen aus Afghanistan, Marokko und Nigeria einen neuen Ansatz bei der finanziellen Rückkehrhilfe. Je früher sich der Asylwerber zur freiwilligen Ausreise entschließt, umso mehr Förderung erhält der Betroffene zusätzlich zur Flugbuchung und Reiseorganisation. Bis zu drei Monate nach dem Antrag sind es 500 Euro, bis zu sechs Monate nach dem Asylantrag sind es 250 Euro und dann nur mehr 50 Euro. Rückkehrabkommen – in denen sich Länder dazu verpflichten ihre bei uns mit negativem Asylbescheid versehenen Staatsbürger wieder zurückzunehmen – bestehen mit anderen Ländern schon seit längerem. Österreich hat etwa heuer bereits 28 Chartermaschinen nach Bulgarien, Polen, in den Kosovo, nach Albanien, Nigeria, Georgien, Armenien, Pakistan und Russland geschickt.

Straffällige Asylwerber: Was passiert mit ihnen?
BEATRIX NOWOTNY: Eine Verurteilung im Heimatland ist ein Asyl-Ausschließungsgrund. Wer in Österreich wegen eines schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist oder eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, der erhält nicht nur kein Asyl, sondern dem kann auch ein Asylstatus aberkannt werden. Das passiert aber nicht nach einem Ladendiebsstahl, ein paar Raufereien oder nach geringfügigen Verurteilungen im Zusammenhang mit Drogen – auch wenn sich das alles nicht gehört. Ein rechtskräftig verurteilter Ladendieb stellt keine Gefahr für die Sicherheit Österreichs dar. Aber: Bei straffällig gewordenen Asylwerbern wird die Grundversorgung eingeschränkt oder ganz gestrichen.

Immer wieder gibt es die Forderung, straffällige Asylwerber sofort abzuschieben. Warum passiert das nicht?
BEATRIX NOWOTNY: Wenn der Betroffene nicht freiwillig ausreisen will, dann benötigen wir ein von der Botschaft des Heimatlandes ausgestelltes Heimreisezertifikat (HRZ). Ohne ein solches HRZ können wir niemanden außer Landes bringen, denn wohin mit ihm, wenn sein Heimatland sagt: Ich kenne diesen Bürger nicht oder ich bin nicht bereit, ihn zurückzunehmen? Nicht abschieben können wir außerdem Menschen, deren Fluguntauglichkeit von einem Arzt bestätigt wird, die krank oder untergetaucht sind.

Mit welchen Ländern bestehen Rücknahmeabkommen?

BEATRIX NOWOTNY: Österreich hat 22 bilaterale Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Darüber hinaus gibt es mit 17 Ländern ein EU-Rückübernahmeabkommen. Die EU verhandelt gerade mit Algerien, China und Marokko. Nicht auf der Liste mit Rücknahmeabkommen bei zwangsweiser Abschiebung stehen Afghanistan, Irak, Iran und natürlich Syrien – wohin wir aber schon wegen des Krieges niemanden zurückschieben können.

Ist ein Bürgerkrieg im eigenen Land ein Asylgrund?

BEATRIX NOWOTNY: Nein, nicht der Bürgerkrieg ist der Asylgrund. Syrer erhalten Asyl, wenn sie aufgrund ihres Glaubens verfolgt werden, wenn sie sich dem Wehrdienst entzogen haben und ihnen damit eine regimefeindliche Gesinnung unterstellt wird. Auch das nicht genehmigte Verlassen des Landes wird als regimefeindliche Gesinnung eingestuft. Wenn kein Asylgrund vorliegt, kann subsidiärer Schutz dann gewährt werden, wenn der Person im Heimatland eine reale Gefahr einer körperlichen Verletzung, Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes droht.

Können Asylgründe für einen Angehörigen eines "friedlichen" Staates vorliegen?
BEATRIX NOWOTNY: Ja, weil das Asylverfahren ein Individualverfahren ist. Das bedeutet, wenn etwa die politische Überzeugung, die sexuelle Orientierung oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Religion oder Nationalität Verfolgungsgründe darstellen, dann kann diese Person in den Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Wie erkennen Ihre Beamten, ob jemand, der sich als Syrer ausgibt, auch tatsächlich Syrer ist?
BEATRIX NOWOTNY: Die Realität ist an der Einzelperson festzumachen. Wir wissen jedenfalls, wie wir unseren Job machen müssen. Wir haben alleine 25 Experten, die ausschließlich für die Staatendokumentation recherchieren. Das bedeutet, diese Experten erstellen länderkundliche Analysen. Wir fragen z.B. "Beschreiben Sie den Weg von Ihrem Wohnort zu einem markanten Punkt?" oder "Wer war im letzten Jahr Bürgermeister?". So genannte Pseudo-Syrer werden erkannt. So wie wir einen Bayern von einem Vorarlberger anhand der Sprache unterscheiden können, unterscheiden unsere Dolmetscher auch sehr kleinräumig, woher Asylwerber wirklich kommen. Vorhandene Dokumente werden genau geprüft.

Was gibt der Staat Österreich für Asylwerber aus?

BEATRIX NOWOTNY: Im Rahmen der Grundversorgung erhalten Asylwerber Unterbringung, Betreuung und Verpflegung. Darin enthalten ist ein "Taschengeld" von 40 Euro pro Monat. Schul- und Kleidungsbedarf wird über Sachleistungen abgedeckt. Transportkosten zu Behörden oder in andere Betreuungsstellen werden ebenso übernommen wie erforderliche Fahrtkosten für Schulbesuche und die Krankenversicherungskosten.


ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

Bis Ende Juni haben die 1.154 Mitarbeiter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl österreichweit über 29.393 Asylanträge entschieden. Das entspricht mehr als zwei Drittel der Entscheidungen des Vorjahres. Außerdem wurden heuer bereits 24 Prozent mehr Außerlandesbringungen durchgeführt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Großteil davon (3.195) waren freiwillige Ausreisen, 1.968 waren Zwangsabschiebungen.

Interessiert an mehr Chefinnen-Gesprächen? Hier geht es zur Interview-Reihe "Chefinnen-Gespräch".

Beatrix Nowotny leitet die Salzburger Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
Beatrix Nowotny leitet die Salzburger Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
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