Quarantänezeit auf fünf Tage verkürzt, wenn 48 Stunden keine Symptome

Ab heute verkürzt sich die Quarantänezeit bei 48 Stunden Symptomlosigkeit automatisch auf fünf Tage.  | Foto: Symbolbild: Unsplash
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  • Ab heute verkürzt sich die Quarantänezeit bei 48 Stunden Symptomlosigkeit automatisch auf fünf Tage.
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Salzburg setzt die neuen Corona-Maßnahmen des Bundes, die seit 25. März 2022 per Verordnung gültig sind, ab heute um. „Die größte Änderung ist das Auslaufen der Quarantäne ab dem fünften Tag, sofern man 48 Stunden symptomlos ist“, erklärt Oberst Peter Schinnerl, Leiter des Corona-Managements des Landes.

SALZBURG. „Ab dem sechsten Tag der behördlich angeordneten Quarantäne bekommen die Betroffenen automatisch eine SMS in der sie aufgefordert werden zu bestätigen, 48 Stunden symptomlos gewesen zu sein. In diesem Fall endet die Quarantäne automatisch. Wer keine Antwort sendet verbleibt weiter in der angeordneten zehntägigen Absonderung“, erklärt der Leiter des Salzburger Corona-Managements, Oberst Peter Schinnerl. „Es gilt jedoch für symptomlose Betroffene eine Verkehrsbeschränkung. Die Möglichkeit einer Freitestung aus der Verkehrsbeschränkung nach dem fünften Tag ist möglich“, fügt Schinnerl hinzu.

Für Bescheide ab 25. März

Alle diese Maßnahmen gelten ausschließlich für ab dem 25. März ausgestellten Bescheide. Für ältere Fälle können nachträglich keine Verkehrsbeschränkungen ausgesprochen werden und „wir bitten um Verständnis, dass diesbezügliche Anfragen nicht bearbeitet werden können“, so Schinnerl.

Mit Maske und Hausverstand

Die Verkehrsbeschränkungen im Rahmen des frühzeitigen Quarantäne-Aus sind für den Rest der ursprünglich angeordneten zehntägigen Absonderung einzuhalten. „Man darf zwar einkaufen gehen und auch arbeiten, aber immer nur mit FFP2-Maske. Der Besuch von risikobehafteten Einrichtungen wie Alters- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen ist nicht gestattet genauso Großveranstaltungen, Messen und Kongresse. Der Hausverstand sollte einem sagen, dass man Rücksicht auf alle anderen nimmt und die übrigen Verhaltensregeln streng einhält“, so Schinnerl. Weitere Details zur Verkehrsbeschränkung: Contact Tracing.

Regelung Gesundheitsbereich

Für den Gesundheitsbereich gelten darüber hinaus zusätzliche Regeln der Verkehrsbeschränkung. „Bei akutem Personalmangel und in Absprache mit dem Arbeitgeber ist auch für Gesundheitspersonal das Arbeiten während der Zeit der Verkehrsbeschränkung möglich. Dann aber auch nur unter Berücksichtigung strenger Vorsichtsmaßnahmen sowie mit FFP2-Maske und in adäquater Schutzausrüstung“, erklärt der Leiter des Salzburger Corona-Managements.

Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz appelliert "nur gesund in die Arbeit fahren".  | Foto: Franz Neumayr/Land Salzburg
  • Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz appelliert "nur gesund in die Arbeit fahren".
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Gruber-Juhasz: „Nur gesund in die Arbeit.“

Für diejenigen, die sich über ihre Symptomlosigkeit nicht sicher sind, weil die Nase noch läuft oder man immer noch etwas Husten hat, hat Landessanitätsdirektorin Dr. Petra Gruber-Juhasz klare Worte: „Es ist wie bei anderen Erkrankungen auch: Man sollte sich erst richtig gesund fühlen, bevor man wieder in die Arbeit geht und vor allem auf seinen Körper hören. Auch ein Freitesten ist nach wie vor ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich und gibt mehr Gewissheit über eine bestehende Infektion“.

Typische Covid-Symptome

Laut Petra Gruber-Juhasz sind typische und häufige Covid-Symptome: Husten, Halsschmerzen, Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl. Hat man diese und/oder einen positiven Selbsttest ist folgendes zu tun:

Zuhause bleiben und/oder sich so schnell wie möglich mit so wenig Kontakt wie möglich in Selbstisolation begeben.

Unter www.salzburg-testet.at als Covid-Verdachtsfall melden oder bei 1450 anrufen. Die Online-Meldung entlastet die Gesundheitshotline, bei der es zu Wartezeiten kommen kann.
Es wird ein behördlicher Test angeordnet (Drive-In-Stationen des Roten Kreuzes).
Danach wieder unverzüglich nach Hause fahren und das Testergebnis abwarten.

Die Behörde wird die weiteren Schritte einleiten. Die Behörde informiert unter anderem auch via SMS. Die Daten bitte sehr zeitnahe eingeben, das beschleunigt den Vorgang.
Einfache Verhaltensregeln

Die Einhaltung der Verhaltensregeln ist weiterhin für alle wichtig, um sich nicht anzustecken. „Es ist sehr einfach, sich bestmöglich zu schützen. FFP2-Maske, Hände waschen und Abstand halten sind nach wie vor sehr effektiv“, so Gruber-Juhasz und betont auch noch einmal die Wichtigkeit der Impfung: „Sie ist der bestmögliche Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung, wenn man sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ansteckt“.

Weitere, bundesweite Corona-Maßnahmen

Seit Donnerstag gelten wieder erweiterte und bundesweiter Corona-Maßnahmen. Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gilt großteils wieder, in der Nachtgastro und bei größeren Events gilt alternativ die 3-G-Regel. Auch die Regeln für Zusammenkünfte ab 50 Personen und ab 100 Personen wurden erweitert und die Quarantäneregeln angepasst. Einen Überblick über die Maßnahmen gibt es hier: www.salzburg.gv.at/corona-virus.

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