Prozess wegen Kindesmisshandlung
Freispruch für die beiden Angeklagten

Im heutigen Kindesmisshandlungsprozess endete es heute mit einem Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. | Foto: Symbolbild: Philip Steiner
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  • Im heutigen Kindesmisshandlungsprozess endete es heute mit einem Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Am Dienstag, den 4. April, musste sich eine 37-Jährige am Landesgericht wegen des Vorwurfs der Kindesmisshandlung verantworten. Der Prozess endete mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch. Ausschlaggebend dafür war ein psychologisches Gutachten.

SALZBURG. Schwer wogen die Vorwürfe gegen eine 37-jährige Mutter von drei Kindern und ihren 30-jährigen Freund. Der Mutter wurde angelastet, die Kinder zwischen 2016 und 2018 wöchentlich geschlagen zu haben. Ob es jedoch wirklich zu den Taten kam, ist ungewiss. Ein psychologisches Gutachten der Kinder entlastete die beiden im heutigen Prozess. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Vorwurf: Fortgesetzte Gewalt

Konkret wurde die 37-jährige Mutter dreier Kinder beschuldigt, vom Sommer 2016 bis Juni 2018 die drei Kinder (zu Beginn des Tatzeitraums elf, zehn und drei Jahre alt) regelmäßig geschlagen, getreten und mit dem Kopf gegen die Wand gedrückt zu haben. Ihrem 30-jährigen Partner wurde indessen die versuchte schwere Körperverletzung des jüngsten der drei Kinder mit einem Ledergurt vorgeworfen.

Schwer wogen die Anschuldigungen gegenüber dem Paar. | Foto:  Unsplash.com/Trym Nilsen
  • Schwer wogen die Anschuldigungen gegenüber dem Paar.
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Freispruch

Laut Berichterstattung des ORF gab der Verteidiger des Zweitangeklagten im heutigen Prozess an, dass die Großmutter die Kinder beeinflusst haben soll, um an das Sorgerecht für sie zu kommen. Zweifel an den Aussagen der Kinder entstand vor allem durch ein psychologisches Gutachten bezüglich ihrer Aussagen. Darin kam man zu dem Schluss, dass diese womöglich nicht auf echten Erlebnissen beruhen.

Die beiden Angeklagten wurden heute freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Unser Erstbericht:

Mutter von drei Kindern steht vor Landesgericht

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