Grundstückspekulationen Einhalt gebieten
Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Wohnraumsituation in Altmünster

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ALTMÜNSTER. Derzeit gibt es in Altmünster 9.900 Einwohner mit Hauptwohnsitz und 2.125 Einwohner mit Nebenwohnsitz. „Die bisherigen Maßnahmen haben nicht in ausreichendem Maße dazu beigetragen, die steigenden Grundstückpreise einzudämmen und Grundstücksspekulationen Einhalt zu gebieten. Daher haben wollen wir fraktionsübergreifend mit einem Maßnahmenbündel die Initiative ergreifen“, so SPÖ-Bürgermeisterin Elisabeth Feichtinger und der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen und Sicherheit FPÖ-Gemeinderat Klaus Mitterhofer bei der Präsentation am 10. September.
Das Paket umfasst drei wesentliche Elemente
Baulandsicherungsvertrag: Bei den bestehenden Vorgaben für Baugrundstückseigentümer soll nun nachgeschärft und rechtlich bindender agiert werden: Ein Baulandsicherungsvertrag, den Widmungswerber bei einem Antrag von Grün- in Bauland künftig unterschreiben müssen, verpflichtet zu einer Bebauung des Grundstücks innerhalb von fünf Jahren. Außerdem wird in dem Vertrag ein marktüblicher Verkehrswert festgelegt, durch den der Gemeinde ein Optionsrecht auf Rückkauf im Falle einer nicht fristgerechten Bebauung eingeräumt wird. Zu diesem festgelegten Preis könnten auch Dritte als Käufer in Erscheinung treten. Außerdem erhält die Gemeinde bei jedem Fall der Eigentumsübertragung ein Vorkaufsrecht zum im Vertrag festgelegten Verkehrswert. Für den Fall, dass der Widmungswerber oder dessen Rechtsnachfolger den Verpflichtungen aus dem Vertrag trotz Abmahnung nicht nachkommt, ist eine Pönale vorgesehen. Zudem verpflichten sich die Widmungswerber und deren Rechtsnachfolger, das Grundstück ausschließlich als Hauptwohnsitz zu verwenden. „Es ist uns wichtig, den Wohnraum für die nächste Generation zu sichern. Darum müssen Spekulationen so gut wie unmöglich gemacht werden, um damit die Entwicklung der Grundstückspreise wieder auf ein normales Niveau zu bringen. Ein Baulandsicherungsvertrag, der hier ganz klare Kriterien im Sinne der nächsten Generation festlegt, wird ein wichtiger erster Schritt sein“, betont Feichtinger.
Antrag auf Vorbehaltsgemeinde: Eine weitere Maßnahme ist ein Antrag der Marktgemeinde Altmünster an die Landesregierung, zur Vorbehaltsgemeinde erklärt zu werden. Diese Möglichkeit wurde vom Land für Gebiete geschaffen, in denen es einen erhöhten Freizeitwohnsitzanteil und dadurch eine überdurchschnittliche Erhöhung der Baugrundstückspreise gibt. Die Rechtsgrundlage ist § 6 des OÖ Grundverkehrsgesetzes. In einem Vorbehaltsgebiet bedürfen dann auch Rechtsgeschäfte mit Baugrundstücken der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung. Rechtserwerbe an Freizeitwohnsitzen dürfen in Vorbehaltsgebieten im Bauland (außer in der Widmung Zweitwohnsitzgebiet) nicht mehr genehmigt werden. Eine Ausnahme gibt es für Objekte, die bereits während der letzten fünf Jahre als Freizeitwohnsitz genutzt wurden.
In Oberösterreich sind derzeit folgende Gemeinden als Vorbehaltsgebiet gewidmet – unter anderen auch die Nachbargemeinde Traunkirchen: Bad Goisern am Hallstättersee, Edlbach, Gosau, Innerschwand, Klaus an der Pyhrnbahn, Mondsee, Nußdorf am Attersee, Oberhofen am Irrsee, Rosenau am Hengstpass, Roßleithen, Seewalchen am Attersee, Steinbach am Attersee, St. Lorenz, Tiefgraben, Traunkirchen, Unterach am Attersee, Vorderstoder, Weyregg am Attersee und Zell am Moos. „Auch durch diese Maßnahme erhoffen wir uns eine Verbesserung der Situation für die einheimische Bevölkerung“, erklärt die Bürgermeisterin.
Gestaltungsbeirat soll öffentlich werden: 2005 wurde der Altmünsterer Gestaltungsbeirat ins Leben gerufen. Bisher haben Architekten, über Projekte in sensiblen Lagen und Großprojekte, die sich wesentlich auf das Landschaftsbild auswirken würden, entschieden. Politische Vertreter, der Bauamtsleiter, der Bezirksbauamtsleiter und der Ortsplaner waren beratend eingebunden. Nun soll der Gestaltungsbeirat für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. „Die Bürger haben den Wunsch geäußert, dass im Gestaltungsbeirat auch die Bevölkerung mehr eingebunden wird. Da uns Transparenz wichtig ist, wollen wir die Erweiterung in diesem Gremium umsetzen“, führt Mitterhofer aus. Das Ziel wäre, dass künftig jeder Gemeindebürger den Vorstellungen der Wohnprojekte beiwohnen kann. Der Gestaltungsbeirat wird auch weiterhin nach Bedarf tagen. Die Bevölkerung wird rechtzeitig über Sitzungen online und auf der Amtstafel informiert.
Entsprechende Anträge bereits im Gemeinderat am 28. September
Alle drei Maßnahmen sollen bereits beim nächsten Gemeinderat am 28. September eingebracht werden. „Aktuell werden diese Themen in den Ausschüssen beraten. Wir hoffen, dass die Anträge eine breite Zustimmung im Gemeinderat erreichen, da es sich hierbei wirklich um ein Thema handelt, das parteiübergreifend alle unsere Bürger betrifft“, so Feichtinger und Mitterhofer abschließend.
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