Gesetz novelliert
Flussbestattungen jetzt auch möglich – in der Theorie
![Flexibler wird ab sofort auch die Totenbeschau. Verstorbene dürfen nach Feststellung des Todes, etwa durch den Not- oder Hausarzt, mit deren Zustimmung noch vor der Totenbeschau abgeholt werden, erklären die Schärdinger Bestatter Daniel Galos (rechts) und Wolfgang Rakaseder. | Foto: Bestattung Schärding](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/05/15/6/39799676_L.jpg?1715756278)
- Flexibler wird ab sofort auch die Totenbeschau. Verstorbene dürfen nach Feststellung des Todes, etwa durch den Not- oder Hausarzt, mit deren Zustimmung noch vor der Totenbeschau abgeholt werden, erklären die Schärdinger Bestatter Daniel Galos (rechts) und Wolfgang Rakaseder.
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Das oö. Leichenbestattungsgesetz wurde am 11. April 2024 novelliert. Neu sind etwa längere Verbleibzeiten der Verstorbenen zu Hause und das Entnehmen kleiner Aschemengen.
SCHÄRDING. "Durch die Änderungen im Gesetz werden Hinterbliebenen beim Verlust eines geliebten Menschen mehr Zeit und individuellere Formen des Gedenkens eingeräumt", sagt Martin Dobretsberger, Landesinnungsmeister der oö. Bestatter. So können Personen, die zu Hause sterben, erstmals auch ohne Genehmigung dort die ersten 24 Stunden verbleiben, wenn der Totenbeschauarzt zustimmt sogar bis zu 48 Stunden. Und die Frist, innerhalb derer eine Bestattung stattfinden muss, wurde von sechs auf zehn Tage erhöht.
Abholung nun vor Totenbeschau möglich
Flexibler wird ab sofort auch die Totenbeschau. Verstorbene dürfen nach Feststellung des Todes, etwa durch den Not- oder Hausarzt, mit deren Zustimmung noch vor der Totenbeschau abgeholt werden, erklären die Schärdinger Bestatter Daniel Galos und Wolfgang Rakaseder. "Damit wurde dem Problem Rechnung getragen, dass es in Oberösterreich immer weniger Totenbeschauärzte gibt. Hinterbliebene müssen so nicht mehr bis zu 24 Stunden auf die Totenbeschau warten", informiert Dobretsberger. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Entnahme einer kleinen Menge der Asche aus der Urne. "Hier gibt es eine Nachfrage, diese kleinen Behältnisse als Andenken mit heim zu nehmen. Dies kann eine gute Alternative zur Urne zu Hause sein", sagt Galos.
![Neu ist etwa die Möglichkeit der Entnahme einer kleinen Menge der Asche aus der Urne. "Hier gibt es eine Nachfrage, diese kleinen Behältnisse als Andenken mit heim zu nehmen. Dies kann eine gute Alternative zur Urne zu Hause sein", sagt Daniel Galos vom Schärdinger Bestattungsunternehmen Rakaseder Galos. | Foto: Kzenon/PantherMedia.com](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/05/15/6/39799226_L.jpg?1715756156)
- Neu ist etwa die Möglichkeit der Entnahme einer kleinen Menge der Asche aus der Urne. "Hier gibt es eine Nachfrage, diese kleinen Behältnisse als Andenken mit heim zu nehmen. Dies kann eine gute Alternative zur Urne zu Hause sein", sagt Daniel Galos vom Schärdinger Bestattungsunternehmen Rakaseder Galos.
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Besetzung in Fließgewässern – fast nirgends möglich
Im Gesetz neu hinzugekommen ist die Beisetzung von Urnen in Flüssen. "Diese ist aber nur dann gestattet, wenn das Fließgewässer direkt an einen Friedhof grenzt. Da dies meistens, wie auch bei uns in Schärding, nicht zutrifft, wurde diese Möglichkeit, vermutlich bewusst, stark eingeschränkt", so Rakaseder und Galos. Die Nachfrage nach einer Inn- oder Pram-Bestattung wäre in Schärding aber definitiv da.
Eine gravierende Änderung betrifft, laut der beiden Schärdinger Bestatter, noch die Übernahme der Bestattungskosten. "Wird die Bestattung nicht von den Angehörigen organisiert, ist die Wohnsitzgemeinde dazu verpflichtet, dies zu übernehmen und auch die Kosten zu tragen. Mit der Gesetzesänderung kann die Gemeinde nun die Kosten per Bescheid den Angehörigen vorschreiben", informieren sie.
Novelle ändert Arbeitsalltag der Bestatter kaum
Trotz der zahlreichen Gesetzesneuerungen werde es aber, sagen Galos und Rakaseder, keine großen Veränderungen in der täglichen Arbeit geben. Denn: "Vieles in der Novellierung wurde an die eigentlich gelebte Praxis angepasst." Großer Vorteil sei, dass diese nun rechtlich gesichert ist. Nachteile sehen die beiden keine, nur eine Unklarheit merken sie an: "Es wurde im Grenzverkehr eine Textierung geändert, welche vor allem für die Innviertler Bestatter von Bedeutung ist, da viele ein nahegelegenes Krematorium im angrenzenden Bayern anfahren. Hier würden nun wieder die internationalen Überführungsbestimmungen zum Tragen kommen, was mehr Manipulation am Verstorbenen bedeutet, einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und natürlich höhere Kosten. Dies deckt sich allerdings nicht mit dem EU-Recht des freien Personen- und Warenverkehrs. Wir gehen aber nicht davon aus, dass es hier zu Nachteilen kommen wird."
Mehr Infos bei lokalen Bestattern
Die lokalen Bestatter im Bezirk Schärding wissen, was bei Sterbefällen zu tun ist und welche Beisetzungsmöglichkeiten es gibt:
bestattung-schaerding.com/
bestattung-mayer.at/
rip.at/
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