OÖ. KOBV hilft Menschen in Notlagen
Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung
Eine jahrelange Forderung des KOBV war es, die Lohnsteuerfreibeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit zu erhöhen. Seit 1988 waren diese Freibeträge gleichbleibend und nun wurden sie um 65 % erhöht!
Ebenso wurde das Normverbrauchsabgabengesetz wieder dahingehend geändert, dass Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen beim Kauf eines Kraftfahrzeuges von der NoVA befreit sind.
Der OÖ KOBV informiert Sie gerne an folgenden Sprechtagen:
Ortsgruppe Schärding: FIM, Alfred -Kubin-Straße 9 - Telefon 0650-5600792
jeden ersten und dritten Freitag im Monat, 9.00 bis 11.00 Uhr
Ortsgruppe Kopfing: Pfarramt Kopfing - Telefon 0677-62572277
jeden zweiten und vierten Freitag im Monat, 8.00 bis 12.00 Uhr
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