Verschönerungsverein übt Kritik an "Bausünde" beim Schärdinger Hof
Der Neubau im Bereich "Schärdinger Hof" sorgt beim Verschönerungsverein für "Entsetzen".
SCHÄRDING (ebd). Der Verschönerungsverein "Unser Schärding" sieht es als Aufgabe, Schärdings Altstadt in städtebaulicher Hinsicht als barockes Juwel zu erhalten. Doch der Umbau rund um den "Schärdinger Hof" lässt die Vereinsverantwortlichen nun aktiv werden. Grund: Der geplante Bau passe nicht ins Erscheinungsbild der Altstadt. "Das wird ein moderner Kasten. Ich bin total geschockt", so Verschönerungsverein-Obmann Richard Armstark zur BezirksRundschau. "Wir appellieren deshalb als Mitglied der oberösterreichischen Ortsbildvereine an die Bauwerber und Stadtgemeinde, zumindest die Fassade des Neubaus an die historisch gewachsene Altstadt anzupassen." Hoffnung macht Armstark, dass bereits in der Vergangenheit von der Stadt bewilligte Baugenehmigungen für Neu- und Umbauten, die nicht zum Charakter der Altstadt passten, erteilt, aber dann nicht gebaut wurden. "Vielleicht hat sich der Bauwerber mit der Thematik zu wenig beschäftigt, deshalb hoffen wir noch auf ein Umdenken. Denn Zeit dafür wäre noch", so Armstark. Der Verschönerungsverein will gegebenenfalls noch beim Land vorstellig werden. Die Stadtverantwortlichen lassen auf Anfrage der BezirksRundschau die Vorwürfe nicht gelten. "Für uns ist es oberste Priorität, dass alle Bauvorhaben konform der OÖ Bauordnung und dem OÖ Baurecht ausgeführt werden", sagt Amtsleiterin Rosemarie Kaufmann.
Gestaltung abgestimmt
"Zu diesen rechtlichen Auflagen kommen im Innenstadtbereich noch die durch den Denkmalschutz vorgegebenen und zwingend auszuführenden Vorschriften. Bereits im Vorfeld wurden die Planungen, sowie die Gestaltung der Fassaden des Schärdinger Hofes, mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Das Objekt entlang der Innbruckstraße bleibt in der bisherigen Erscheinungsform erhalten." Wie es aus dem Rathaus weiter heißt, "wurden hinsichtlich des Denkmalschutzes strickte und detaillierte Vorschriften für die Ausführungen der Fassaden- und Fenstergestaltung durch das Bundesdenkmalamt dem Bauwerber gegeben, die einzuhalten sind. Durch diese gezielten Vorgaben ist keine Veränderung der städtebaulichen Struktur möglich."
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