Neues vom Landesgericht
Aus "Räuber und Gendarm" wurde Vergewaltigung
Achtjährige wurde im Mostviertel beim "Räuber und Gendarm"-Spielen gefesselt und im Anschluss vergewaltigt.
MOSTVIERTEL. Die Besuche eines befreundeten Ehepaars und dessen Kinder bei seinen Eltern soll ein Jugendlicher aus dem Mostviertel schamlos ausgenutzt haben. Staatsanwalt Michael Lindenbauer legte dem mittlerweile 18-Jährigen beim Prozess am Landesgericht St. Pölten Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger, Nötigung und sexuellen Missbrauch Unmündiger zur Last.
Gefesselt und vergewaltigt
Ab Juli 2018 habe er immer wieder die Gelegenheit wahr genommen, um mit der damals achtjährigen Eva (Name von der Redaktion geändert) in einem Zimmer zu verschwinden. Dort, so die Kleine, habe er mit ihr "gespielt", sie dabei auch gefesselt und laut Anklage auf das Bett gelegt, sie ausgezogen, sexuell schwer missbraucht, bzw. sogar vergewaltigt. Das Schweigen des Kindes habe er sich mit der Drohung, es umzubringen, zu sichern versucht. In der Folge sei es bis Sommer 2021 immer wieder zu derartigen Übergriffen gekommen, wobei im Zuge einer Durchsuchung auch Fotos von dem gefesselten Mädchen auftauchten. Die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer stellte diesbezüglich fest, dass Eva darauf die von dem Kind beschriebenen Schmerzen deutlich zeige.
"Räuber und Gendarm" gespielt
Er habe mit den Kindern nur gespielt, beteuerte der bislang unbescholtene Bursche und bei "Räuber und Gendarm" habe Eva gefesselt werden wollen, so seine Aussage, die der Schöffensenat nicht nachvollziehen konnte.
Mädchen ist glaubwürdig
"Ihre Erklärungen stimmen nicht überein", meinte Richterin Doris Wais-Pfeffer, dagegen sei die kindliche Schilderung des Mädchens durchaus glaubwürdig.
Nachdem Eva sich trotz der Drohungen doch unter anderem einigen Freundinnen anvertraut hatte, berichtete im vergangenen Jahr auch ihre um zwei Jahre ältere Schwester von sexuellen Übergriffen des Burschen, die der Schöffensenat als "doch etwas übertrieben" wertete. Widersprüche in den Aussagen des Mädchens führten in diesem Zusammenhang zu einem Freispruch.
Zwei Jahre bedingte Haft
Eva betreffend kam es zu einem Schuldspruch, dem, laut Wais-Pfeffer, eine lange Diskussion des Schöffensenats hinsichtlich einer sinnvollen Bestrafung gefolgt sei. Von einem Strafrahmen bei Jugendlichen von fünf Jahren ausgehend einigte man sich schließlich auf zwei Jahre Haft bedingt, mit einer dreijährigen Probezeit. Die Richterin betonte, dass eine Bewährungsstrafe für Jugendliche bei einer Vergewaltigung umstritten sei, es erschiene dem Senat in diesem Falle aber sinnvoller, zumal strenge Weisungen, wie etwa der Nachweis einer wöchentlichen Behandlung, das Urteil ergänzten.
Umfassendes Kontaktverbot
Dem Opfer, zu dem der Beschuldigte ein umfassendes Kontaktverbot einzuhalten hat, wurden 3.210 Euro zugesprochen. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.
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