Mobil im Bezirk Scheibbs
ÖAMTC Scheibbs warnt vor unvorsichtigem Eiskratzen
Vorsicht ist beim Eiskratzen angesagt: Hohe Strafen sind bei beschädigtem Pickerl fällig.
BEZIRK SCHEIBBS. Der Winter ist da: Vielen Autofahrern wird daher der Griff zum Eiskratzer nicht erspart bleiben.
Vorsicht ist geboten
Doch speziell bei der Frontscheibe ist Vorsicht geboten: "Die §57a-Überprüfungsplakette in der rechten oberen Ecke ist außen angebracht und hält dem Eiskratzer in der Regel nicht gut stand", erklärt Stützpunktleiter Gerhard Prantner vom ÖAMTC in Scheibbs.
Beschädigtes Pickerl muss ersetzt werden
"Ein beschädigtes Pickerl ist ungültig und muss auf eigene Kosten ersetzt werden. Möglich ist das an jedem ÖAMTC-Stützpunkt unter Vorlage von Zulassungsschein und letztem Prüfgutachten."
Für ein unlesbares Pickerl können Strafen von 100 bis 5.000 Euro fällig werden.
Alternativen zu Eiskratzern
Trotz dieser Gefahr ist der Eiskratzer nach wie vor die beste Methode, die Scheiben eisfrei zu bekommen.
"Definitiv ungeeignet ist heißes Wasser. Durch hohe Temperaturunterschiede können die Scheiben springen", warnt der Experte des Mobilitätsclubs.
Auch auf zweckentfremdete CD-Hüllen, Bankomatkarten und ähnliche Alternativen solle man besser verzichten.
Wer keinen Eiskratzer hat oder sich die Arbeit sparen möchte, kann auf Enteisungssprays oder eine Thermodecke, die man am Abend über die Scheibe legt, zurückgreifen.
Strafen bis 5.000 Euro möglich
Unabhängig von der Methode, mit der man für Durchblick sorgt: Idealerweise sollten alle Scheiben eisfrei sein, bevor man losfährt – jedenfalls aber Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben.
Wer nur durch ein "Guckloch" schaut, riskiert eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. Zusätzlich droht bei einem Unfall eine Mithaftung. Die gleiche Strafe kann übrigens auch bei unlesbaren Kennzeichen fällig sein.
Abschließend warnt ÖAMTC-Stützpunktleiter Prantner vor einer Unart, die sowohl für das Fahrzeug als auch für die Umwelt schädlich ist: "Wer glaubt, ein laufender Motor beschleunigt das Freimachen der Scheiben, irrt sich und macht sich außerdem strafbar. Den Motor am Stand warmlaufen zu lassen ist ausdrücklich verboten."
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