Neues vom Landesgericht
Vater aus dem Bezirk Scheibbs bedrohte seinen Nachwuchs
Wüste Drohungen gegen die eigenen Kinder brachten Familienvater aus dem Bezirk Scheibbs vor Gericht.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. "Dass man solche Aussagen treffen kann, das ist ja ein Wahnsinn", kommentierte ein St. Pöltner Richter Audiodateien, in denen die Ehefrau eines 54-Jährigen aus dem Bezirk Scheibbs Wutausbrüche des Mannes gegenüber seinen Söhnen dokumentiert hatte.
Wegen Kleinigkeiten explodiert
Wegen Kleinigkeiten rastete der Familienvater derart aus, dass er die beiden Volksschüler unter anderem "Arschloch" oder "Idiotenschädel, depperter" nannte und ihnen mit Aussagen wie: "I spring dir an die Gurgel", "Mach das, sonst stech i dir den Schraubenzieher ins Kreuz", "I hau dir glei die Zähnt in den Krag'n", oder "I hau dir die Schädeldeck'n ein" drohte.
"Verfälschte Aufnahmen"
Der Beschuldigte gab zu, dass er manchmal "explodiert" sei, doch sicher nicht so oft. Seiner Meinung nach wurden die Aufnahmen teilweise verfälscht, indem man eine Aussage, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen sei, auf andere Dateien kopiert habe.
"War niemals handgreiflich"
Zur Gänze bestritt der Angeklagte, gegenüber den Kindern und der Frau handgreiflich geworden zu sein. Es gebe keine dokumentierten Verletzungen. Vorfälle, bei denen er seiner Frau Kaffee ins Gesicht geschüttet, gegen die am Boden Sitzende getreten oder ihr eine Mistkübellade gegen das Schienbein geschlagen habe, hätten laut Opfer nur Rötungen zur Folge gehabt. "Ein Tritt in den Hintern ist auch ohne Verletzung unangenehm", versuchte der Richter dem uneinsichtigen Mann seine Sicht der Dinge klar zu machen.
Mandant war kurz vor Burn-out
Verteidiger Roland Schöndorfer bestätigte die derben Beschimpfungen. Sein Mandant, dessen Ehe schon darniederlag, sei im Herbst vergangenen Jahres massiv Burn-out- gefährdet gewesen. Acht Jahre lang habe er nicht mehr durchschlafen können, gleichzeitig habe ihm seine Frau allerdings alles aufgehalst, so der Anwalt, der nicht zuletzt auf die Unbescholtenheit des 54-Jährigen hinwies.
Keine Empathie vorhanden
"Erstaunlich, was die Kinder weggesteckt haben", wunderte sich der Richter. Man brauche gar nicht darüber zu diskutieren, dass es sich um bedrohliche Äußerungen gehandelt habe, die innerhalb von etwa drei Monaten an Häufigkeit massiv zugenommen hätten.
"Ihnen fehlt es völlig an Empathiefähigkeit", wetterte Herr Rat, der die Zeugenaussagen als durchaus glaubwürdig ansah. Möglicherweise habe es sich bei dem Angeklagten um eine depressive Phase gehandelt, die sich seiner Erfahrung nach bei Männern in weiterer Folge auch sehr häufig durch Aggressivität bemerkbar mache, räumte der Richter ein, der eine verminderte Schuldfähigkeit als strafmildernd ins Auge fasste.
Sein nicht rechtskräftiges Urteil, eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten und eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 Euro, ergänzte er durch Weisungen wie Bewährungshilfe, Antiaggressionstraining und Psychotherapie, die der Beschuldigte allerdings nur Kopf schüttelnd zur Kenntnis nahm.
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