Falsche Aussage hatte für einen Mann aus dem Bezirk Scheibbs die vierte Vorstrafe zur Folge
Ein 41-Jähriger aus dem Bezirk Scheibbs musste sich am Landesgericht St. Pölten wegen einer falschen Beweisaussage verantworten.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. "Mir ist bis jetzt alles, was ich gegen den H. unternommen habe, auf den Kopf gefallen", ärgerte sich ein 41-Jähriger aus dem Bezirk Scheibbs, der sich wegen einer falschen Beweisaussage am Landesgericht St. Pölten zu verantworten hatte.
"Wollte ihm eins auswischen"
Der Beschuldigte gab im Februar 2018 gegenüber Polizeibeamten an, seinem Dauerrivalen einen Geldbetrag übergeben zu haben. Davon war auf einer Videoaufnahme vor Ort jedoch nichts zu sehen, wie der 41-Jährige gegenüber Richter Slawomir Wiaderek eingestehen musste. Im Zusammenhang mit seiner Tochter habe ihn H. derart in Rage gebracht, dass er seinem Kontrahenten unbedingt eins auswischen wollte.
"Menschlich nachvollziehbar"
"Der Hintergrund scheint menschlich zwar nachvollziehbar", meinte Wiaderek, dennoch handle es sich um eine Falschaussage, die, verschärft durch die Vorstrafen, entsprechende Konsequenzen nach sich ziehe. Den Schuldspruch ergänzte der Richter daher mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro (90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten (nicht rechtskräftig).
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