GR-Wahlen
Aufgaben eines Bürgermeisters

Franz Hauser (Schwendau) bringt 30 Jahre Erfahrung mit.  | Foto: Gem. Schwendau
  • Franz Hauser (Schwendau) bringt 30 Jahre Erfahrung mit.
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BEZIRK SCHWAZ (fh). Bei den Kommunalwahlen am 27. Febraur werden sowohl die Gemeinderäte, als auch die Bürgermeister des Bezirkes neu gewählt. Ein Ortschef hat zahlreiche Aufgaben und sollte in selbigen auch sattelfest sein. Amtierende Bürgermeister werden im seltensten Fall "gestürzt" doch die Chancen der Herausforderer sind durchaus real.

In der Gemeinde Fügen etwas hat es der junge Kandidat Dominik Mainusch bei der GR-Wahl 2016 geschafft den damals amtierenden Bürgermeister Walter Höllwarth aus dem Amt zu drängen. Was sind eigentlich genau die Aufgaben eines Bürgermeisters und was verdient man so als Ortschef? Die BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion informiert dazu. 

Aufgabenverteilung 

Laut Merkblatt des Landes Tirol für die Gemeinden ist ein/e Bürgermeister/in Repräsentan/-in der Gemeinde. Das bedeutet, dass sie die Gemeinden nach außen vertreten. Zum Beispiel, Reden auf Feiern oder bei Ehrungen zu halten. Als gesetzliche Vertretung der Gemeinde musst der Bürgermeister Verträge verstehen und sie auch für die Gemeinde unterschreiben. Der Ortschef ist Vorsitzender des Gemeinderates. Alle wichtigen Entscheidungen trifft der Gemeinderat zusammen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister bei den Sitzungen für die Gemeinde. Weiters ist der Bürgermeister Vorgesetzter von allen Gemeindebediensteten. Als Ansprechpartner für GemeindebürgerInnen muss der Ortschef ein offenes Ohr für die BürgerInnen haben und sich für die Wünsche von Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen einsetzen. 

Viel Verantwortung

Dieses Amt erfordert große Sachkenntnisse in der Baubehörde erste Instanz, ebenso im Gemeindestraßenbau, in der Trinkwasserversorgung, Kanalisation, dem sozialen Wesen und vielen anderen Belangen. Da haben Korruption und Freunderlwirtschaft keinen Platz. Eine Bevorzugung von Freunden und Verwandten ist nicht zulässig. Eine zu große Verschuldung im Gemeindebudget hat schwerwiegende Folgen. Der Bürgermeister und die Bürgermeisterin müssen ihre Worte in der Öffentlichkeit immer mit Bedacht wählen. Das öffentliche Interesse darf niemals am Gemeinderat vorbeiführen.

Entlohung von Bürgermeistern (brutto)

Die Entlohnung mit 14 Bezügen im Jahr erfolgt nur durch unsere Steuern und kann im Internet für alle Bürger und Bürgerinnen eingesehen werden. In Tirol wird das Bürgermeisteramt mit folgenden Bruttogehältern entlohnt:

  • bis 500 Einwohnern im Ort: € 2.849,80
  • 501 bis 1000 Einwohner: € 3.641,50
  • 1001 bis 2000 Einwohner: € 4.750,10
  • 2001 bis 5000 Einwohner: € 5.285,90
  • 5001 bis 8000 Einwohner: € 5.853,60
  • 8001 bis 10000 Einwohner: € 6.519,40
  • über 10000 Einwohner: € 8.246,70
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