Landwirtschaft
Ausnahmeregelung für Bauern in Kraft
Laut dem Landwirtschaftsministerium gelten die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen und das Verbot von Versammlungen nicht für landwirtschaftliche Betriebe.
BEZIRK (dw). Fakt ist, dass landwirtschaftliche Betriebe ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen können. So ist auch die Feldarbeit nach wie vor möglich. Hygienemaßnahmen sind allerdings zwingend einzuhalten“, heißt es Seiten der Landwirtschaftskammer Tirol. Die derzeitigen Schließungen gelten zudem nicht für den Agrarhandel, ebenso wenig wie für Direktvermarkter, Bauernläden und Verkäufe ab Hof.
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