Bezirk Schwaz
Ausreisetestpflicht und Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen endet heute

Die Maskenpflicht an stark frequentierten, öffentlichen Plätzen fällt mit heutigem Tag weg.  | Foto: Archiv
  • Die Maskenpflicht an stark frequentierten, öffentlichen Plätzen fällt mit heutigem Tag weg.
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SCHWAZ (red). Die seit 11. März geltende Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz läuft mit morgen, Donnerstag, 24 Uhr, aus. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz beschlossen.

„Im Zuge der Ausreisetestungen konnten 170 asymptomatische Personen ausfindig gemacht und somit Infektionsketten rasch durchbrochen werden. Im Bezirk Schwaz verzeichnen wir bei den Infektionen einen deutlichen Trend nach unten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 116,2 was deutlich unter dem österreichischen Durchschnitt von 225,6 liegt. Die Neuinfektionen haben sich im Vergleich zur vergangenen Woche halbiert. Die Maßnahme hat ihre Wirkung gezeigt, auch in Kombination mit dem intensiven Contact Tracing seitens der Gesundheitsbehörde und der Impfaktion im Bezirk. Die Entspannung beim Infektionsgeschehen weist darauf hin, dass die Impfungen, ihre Wirkung zu entfalten beginnen“, betont Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.

Die südafrikanische Virusmutation konnte in den vergangenen Wochen erfolgreich eingedämmt werden. „Am Höhepunkt Anfang Februar mussten wir knapp 120 Fälle der südafrikanischen Variante im Bezirk Schwaz verzeichnen, aktuell sind es noch sieben Fälle“, informiert Rizzoli. Machte der südafrikanischen Variantenanteil Anfang Februar noch knapp 19 Prozent von allen in Tirol infizierten Personen aus, sind es aktuell nur mehr 0,55 Prozent.

Die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Schwaz wurde zuletzt auch aufgrund des Vorkommens der weiterentwickelten britischen Virusvariante (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) als Vorsichtsmaßnahme verlängert. Hier zeigt sich derzeit, dass die Anzahl der aktiv Positiven mit dieser Mutation halbiert werden konnte.

Die FFP2-Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Orte im Freien im Bezirk Schwaz, die als weitere Vorsichtsmaßnahme seitens der BH Schwaz schon Ende Februar verordnet wurde, endet ebenfalls mit Ablauf des 8. April. Die Verordnung galt bisher an vier Orten in der Gemeinde Mayrhofen (Vorplatz des Veranstaltungszentrums Europahaus, Josef-Riedl-Platz/Kirchplatz, Vorplatz Musikpavillon, Vorplatz Penkenbahn), an fünf Orten in der Stadt Schwaz (Bereich Stadtgalerie, Vorplatz Bahnhof, Skaterpark Psenner-Straße, Friedhofsparkplatz, Postpark) sowie in der Gemeinde Jenbach im Bereich Marktimbiss (SPAR-Markt) und der gegenüberliegenden Parkanlage.

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