Behördentanz Schwarzbauten

Der Weg bis zum Rückbau kann sich über Jahre hinziehen.

Vom Melden eines Schwarzbaus bis zum tatsächlichen Rückbau können Jahre vergehen. Grund dafür sind die Rechtsmöglichkeiten. Wenn es soweit ist zahlt der Bauherr selbst, auch wenn sich die BH darum kümmert.

BEZIRK (bs). Aktuelle Beispiele lassen bei der Bevölkerung Gedanken aufkommen, dass man bauen kann wie man will, denn es passiert einem nichts. Dass diese Darstellung nicht stimmt, sondern der Behördengang eine Vollstreckung hinauszögern kann, erklärt Hubert Schwarz von der Gemeindeaufsicht im Interview mit den BEZIRKSBLÄTTERN.

BEZIRKSBLATT: Warum dauert es so lange bis es einem Schwarzbau an den Kragen geht?
HUBERT SCHWARZ:
„Das hat mit dem Instanzenzug zu tun. Im Falle von Schwarzbauten fängt das beim Bürgermeister als Baubehörde in der Gemeinde an, geht weiter zum Gemeindevorstand, dann ins Land und erfahrungsgemäß zum Schluss zum Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof. Jede Behörde hat sechs Monate Zeit sich zu beraten und zu entscheiden. Beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sind es zwei bis drei Jahre.“

Das macht 4,5 Jahre. Wie staffelt sich dieser Behördenweg?
„Stellt eine Behörde einen Bescheid aus, kann der Betroffene Berufung einlegen. Auch er hat eine Frist das zu machen. Tut er das geht es zur nächsten Instanz und so läuft das weiter. Schlussendlich passiert das was der VfGH oder VwGH entscheidet. Der Betroffene kann dagegen berufen und dann wird es nochmal geprüft, dann ist der Weg aber zu Ende. Außer es gibt einen Verfahrensfehler, dann fängt das Ganze von vorne wieder an. Die Mühlen mögen langsam mahlen, aber sie mahlen.“

Betrifft das alle Schwarzbauten?
„Nein, denn bei Bauten wo Gefahr in Verzug ist passiert das viel schneller. Es kann sofort eingegriffen werden.“

Wenn ich mich nicht an die Bau-vorgaben halte, was passiert als Erstes?
„Der Bürgermeister hat mit Bescheid die weitere Bauführung zu untersagen. Tut er das nicht, liegt Amtsmissbrauch vor, demnach sitzt den Dorfchefs die Staatsanwaltschaft im Nacken.“

Was passiert wenn jemand trotz Baustopp weiter baut?
„Es gibt keine Möglichkeit unmittelbare Zwangsmaßnahmen zu setzen. Auf jeden Fall drohen aber Verwaltungsstrafen bis zu € 36.300,--. Diese werden natürlich unabhängig vom Abbruchverfahren verhängt.“

Der Abbruchbescheid liegt vor. Die nächsten Schritte sind welche?
„Entweder der Bürgermeister macht die Vollstreckung selbst oder ersucht die Bezirkshauptmannschaft darum. Diese kümmert sich aber nur um die Vollstreckung und macht zugleich die Androhung der Ersatzvornahme, sprich wir kümmern uns um den Rückbau, wenn der Schwarzbauer es nicht bis zu einem bestimmten Datum macht. Man muss ihm natürlich eine reelle Frist einräumen, dass er es selbst umsetzen kann. Gegen die Anordnung der Ersatzvornahme kann er natürlich auch Berufung einlegen. Denn, auch wenn es ein Schwarzbau ist, ist es immer noch Privateigentum und wir sind kein Polizeistaat. Jeder hat Rechtsmöglichkeiten.“

Wie geht es weiter, wenn wir davon ausgehen, dass die Berufung des Abbruchbescheides vom VfGH abgelehnt wurde?
„Nach der Androhung der Ersatzvornahme unter Setzung einer bestimmten Frist folgt der Bescheid über die Anordnung der Ersatzvornahme. Auch hier kann der Betroffene Berufung einlegen, aber nur mehr eingeschränkt und zwar höchstens bis zum Land. Wenn auch diese Berufung abgelehnt wurde oder der Rückbau bis zur Frist nicht erfolgt ist, stellt die BH eine Ausschreibung aus. Der günstigste Anbieter wird ausgewählt und dann fangen die Arbeiten an.“

Wer trägt die Kosten dafür?
„Der betroffene Schwarzbauer muss alle Kosten übernehmen. Von der Planung, den Sachverständigen, Gutachten, Aufwand – alle anfallenden Dinge.“

Was geschieht wenn der Betroffene nicht zahlen kann oder will?
„Es werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, vom Eintrag in das Grundbuch bis hin zur Versteigerung. Die BH zieht alle Register, damit die Allgemeinheit nicht dafür aufkommen muss. Sollte es wirklich gar keine Chance geben, weil der Betroffene nichts mehr hat, denn meist sind auch noch andere Gläubiger im Spiel, muss das Land dafür aufkommen. Sollte zehn Jahre später Geld da sein, dann holt sich das Land dieses, denn es verjährt nichts.“

Hat sich an der Anzahl der Schwarzbauer in den letzten Jahren etwas verändert?
„Es sind weder mehr noch weniger als früher. Nur die Menschen sind sensibler dafür geworden. Bauten die damals hingenommen wurden, werden es jetzt nicht mehr. Im Bezirk Schwaz gibt es einige. Aber die Gemeinden werden auch strenger.“

Wer meldet die Schwarzbauten?
„Hauptsächlich sind es die Gemeinden, oder Nachbarn denen so etwas auffällt.“

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