Bürgermeister mit Schwarzbau konfrontiert

FÜGEN. Ein Fügener Hausbesitzer hat auf öffentlichem Grund ein Schwimmbad samt Liegewiese in der roten Zone auf Gemeindegrund errichtet was bei den Nachbarn Sauer aufstieß. Zu recht denn die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) Definiert ein Gebiet als rote Zone, und dies bedeutet ein absolutes Bauverbot. So hat der Familienvater selbst Nägel mit Köpfen gemacht, und ohne die notwendigen Bewilligungen einfach drauflosgebaut. Dass dieser Schwarzbau nun von Gemeindeseite legalisiert werden soll, schlägt laut Anrainern dem Fass den Boden aus. „Da könnten wir doch alle einfach bauen, wo und wie es uns vorkommt!“, so der völlig fassungslose Nachbar. Bürgermeister Dominik Mainusch könnte mit einer nachträglichen Bewilligung, und dem Verkauf von Gemeindegrund, ein Exempel statuieren so die Ängste der Anrainer. Dazu Bgm Dominik Mainuschin einer Stellungsnahme zum BEZIRKSBLATT:  "Dieser Familienvater hat das Schwimmbad nicht nur ohne Baubewilligung sondern zudem in der roten Zone und teilweise auf Gemeindegrund errichtet. Es handelt sich also um einen Schwarzbau mit besonders schweren Verfehlungen. Zwar entscheidet der Gemeinderat am Mittwoch lediglich über das Ansuchen Herrn Dornauers auf Erwerb des betroffenen Gemeindegrundes, indirekt wird damit aber die Entscheidung getroffen, ob eine baurechtliche Sanierung des Bauwerks akzeptiert wird oder nicht. Aus meiner Sicht ist eine Genehmigung unter diesen Umständen undenkbar. Die Vorbildwirkung wäre katastrophal." Eine derartige Entscheidung kann weitreichende Folgen haben. "Die nachträgliche Genehmigung illegaler Bauten auf fremdem Grund könnte künftigen Schwarzbauten Tür und Tor öffnen" so ein besorgter Anrainer.

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