Flip Flops erlaubt aber ungeeignet
BEZIRK (fh). Seit die aufgepeppten Badelatschen wieder in Mode sind, hält sich das Gerücht: Passiert ein Unfall mit Flip-Flops an den Füßen des Fahrers, verweigere die Kfz- Versicherung die Leistung. Das ist falsch! Mag. Gerhard Graf von der Tiroler
Versicherung: „Die Leistung der Kfz-Versicherung ist nicht abhängig vom Schuhwerk. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers natürlich immer – egal ob der Verursacher Flip-Flops, High Heels oder Knobelbecher trug.“
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