Fügenberg: Protokoll oder kein Protokoll

FÜGENBERG (fh). Für einene Großteil der Gemeinden des Bezirks gehört die Veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen auf der Hompage der Gemeinde längst zur gängigen Praxis. Auch in der Gemeinde Fügeberg hat man sich zu diesem Schritt in Sachen politischer Transparenz entschieden und dazu im April 2016 einen einstimmigen GR-Beschluss gefasst. Der Antrag zur Veröffentlichung der Protokolle wurde von der Unabhängigen Liste Fügenberg (ULF) eingebracht. Nach dem Antrag wurden immer wieder sporadisch Protokolle veröffentlicht. Das letzte veröffentlichte Protokoll stammt vom 12.12.2016. Die Gemeinde Fügenberg steht jedoch mit der seltenen Veröffentlichung diverser GR-Protokolle nicht alleine da denn auch in anderen Gemeinden ist man hier nicht unbedingt der Transparenz verpflichtet. "Ich weiß nicht was man hier zu verbergen hat. Warum sollen die Gemeindebürger nicht wissen was im Gemeinderat geredet bzw. abgestimmt wird. Es kann nicht jeder auf's Gemeindeamt gehen und sich dort informieren. Die Veröffentlichung der GR-Protokolle ist gängige Praxis und wenn es schon einen Beschluss dafür gibt, sollte man sich auch danach halten", erklärt ein Fügenberger Gemeindebürger der anonym bleiben will gegenüber der Redaktion.

Beschluss aufgehoben

In der lezten GR-Sitzung wurde der Beschluss aus dem Jahr 2016 zur Veröffentlichung der GR-Protokolle im Internet mit den Stimmen der Bürgermeister-Fraktion aufgehoben. Die Gemeinde Fügenberg veröffentlicht somit die Protokolle der GR-Situngen nicht im Internet bzw. auf der Homepage der Gemeinde. Dr. Josef Hauser von der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol erklärt dazu: "Die Veröffentlichung der Protokolle im Internet liegt im Ermessen des Gemeinderates da es bis dato keine gesetzliche Regelung dafür gibt. Es ist angedacht diesbezüglich bei der nächsten Novelle der Tiroler Gemeindeordnung, eine Regelung einzubauen. Zahlreiche Gemeinden im Land Tirol machen die Veröffentlichung doppelt (Aushang im Gemeindeamt und Internet) als Servicegedanke für die Bürger. Es liegt aber, wie gesagt, im Ermessen der Gemeinde", so Hauser.

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