„Ich werde alles dagegen tun“

Im Schwazer Ortsteil Ried-Maler-Wiese ist eine Aushubdeponie für ca. 12.000 m3 Schüttgut geplant, welche für den direkten Anrainer Gebhard Leitinger fatale Folgen haben könnte. Das sensible Gebiet Ried-Maler-Wiese ist vom geologischen Standpunkt her nicht als besonders stabil bekannt. Leitinger setzt sich zur Wehr, doch vom rechtlichen Standpunkt aus hat er kaum eine Chance, da er in diesem Fall keine Parteistellung hat.

SCHWAZ (fh). „Ich möchte klar betonen, dass ich nichts gegen meinen Nachbarn habe, der hier plant, eine Deponie für Aushub oder Bauschutt zu errichten. Was mich aber massiv stört, ist die Vorgehensweise und vor allem die ungeklärte Frage, wer im Schadensfall für die Sanierung meines Hauses aufkommt“, erklärt Gebhard Leitinger.

Deponie geplant
Durch Zufall ist er dahintergekommen, dass ein paar Meter oberhalb des Wohnhauses seiner Familie auf einer Fläche von 7.400 m2 eine Aushubdeponie errichtet werden soll, die, laut BH Schwaz, der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung dient. Ein halbes Jahr lang würde der LKW-Verkehr im Ortsteil Ried-Maler-Wiese schwer zunehmen, denn innerhalb dieses Zeitraumes würden Aufschüttungen durchgeführt, welche nachher wieder begrünt werden sollen. „Man hat mir von Seiten der BH Schwaz mitgeteilt, dass ich in diesem Fall, da ich kein Bauer bin, keine Parteistellung habe und auch nicht zu einer etwaigen Verhandlung eingeladen werde. Der Sachbearbeiter von der BH war aber sehr freundlich zu mir und hat es möglich gemacht, dass eine Stellungnahme meinerseits in den Akt aufgenommen wird. Ich bin sehr besorgt, denn ich bin in diesem Ortsteil aufgewachsen und kenne das Gelände. Der Berg ist ständig in Bewegung und außerdem will ich wissen, wie man gedenkt, das Sickerwasserproblem zu lösen. Wenn sich vor meinem Haus plötzlich meterhohe Aufschüttungen befinden, dann muss ich wissen, wo das Wasser abfließen soll. Ich will, dass mein Besitz gesichert ist und dafür kämpfe ich“, erklärt Leitinger.

Positive Stellungnahmen der Experten
Von Seiten der Behörde (hier ist die BH zuständig - Anm. der Redaktion) scheint die Deponie bereits beschlossene Sache zu sein, denn die Stellungnahmen in der Verhandlungsschrift vom Dezember letzten Jahres sind durchwegs im Sinne des Deponieerrichters – ein benachbarter Bauer.

Wer ist haftbar?
Ob die Deponie oberhalb des Hauses tatsächlich errichtet wird, ist derzeit noch unklar, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. „Ich nehme die Bedenken von Herrn Leitinger sehr ernst und habe seine Stellungnahme an die betreffenden Fachleute weitergeleitet und es wird ein neues Gutachten geben. Es handelt sich hier um ein naturschutzrechtliches Verfahren und da müssen die Experten entscheiden“, erklärt Mag. Gasser von der BH Schwaz. Wer im Schadensfall haftet, ist nicht restlos geklärt. Grundbesitzer Mair ist sich seiner Sache sicher, gibt sich jedoch wortkarg: „Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Strukturverbesserung und es wird alles streng nach Vorschrift abgewickelt. Wenn Herr Leitinger ein Problem damit hat, dann soll er selbst mit mir sprechen, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen“, so Mair.

Geologisch unbedenklich?
In der Verhandlungsschrift zur geplanten Deponie heißt es: „Aus geologischer Sicht ist das gegenständliche Projektgebiet für das Vorhaben prinzipiell geeignet. Bei fachgerechter Ausführung sind keine Stabilitätsprobleme bzw. Standfestigkeitsprobleme des Untergrundes zu erwarten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

- Die Aufschüttungen sind lagenweise verdichtet und mit dem Urgelände verzahnend durchzuführen. Einzelne Lagen dürfen eine Mächtigkeit von 0,5 m nicht überschreiten.

- Etwaige angetroffene Hang- oder Sickerwässer sind dauerhaft schadlos abzuleiten. Schüttung nur auf trockenem Untergrund.

- Die Böschungen dürfen eine max. Neigung von 2:3 nicht überschreiten.

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