Information zur Ausübung des Wahlrechts

BEZIRK (red). Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme in ihrem Wahllokal abgegeben: So erfolgt die Ausübung des Wahlrechtes im Wahllokal. Welches Wahllokal zuständig ist und wann es am Wahltag geöffnet hat (Wahlzeit), erfährt man bei der jeweiligen Gemeinde und ab 16. Februar 2018 auf der Internetseite des Landes Tirol. Viele Tiroler Gemeinden informieren die Wahlberechtigten außerdem durch Anschläge an öffentlich zugänglichen Stellen der jeweiligen Wohnhäuser oder durch Übermittlung einer „amtlichen Wahlinformation“.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

Am Wahltag können Wahlberechtigte während der Wahlzeit ihres Wahllokals ihre Stimme abgeben. Dazu weisen sie sich vor der Wahlbehörde mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) aus. Wer eine „amtliche Wahlinformation“ erhalten hat, kann diese zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis mitbringen, um der Wahlbehörde die Arbeit zu erleichtern. Nachdem der Wahlberechtigte in den Verzeichnissen erfasst wurde, werden die Wahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel und blaues Wahlkuvert) ausgehändigt: Damit begibt man sich in die Wahlzelle und gibt die Stimme ab.

Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels

Eine gültige Stimme gibt man durch Anbringen eines Kreuzes oder sonstigen eindeutigen Zeichens in dem für die jeweilige Partei vorgesehenen Kreis ab.Will man zusätzlich Vorzugsstimmen für bestimmte KandidatInnen der gewählten Partei vergeben, so geschieht dies zunächst durch Ankreuzen des/r jeweiligen Kandidaten/in der Wahlkreisliste. Diese KandidatInnen sind namentlich unterhalb der gewählten Partei angeführt. Will man darüber hinaus noch eine Vorzugsstimme für eine/n Kandidatin/en der Landesliste der gewählten Partei vergeben, so trägt man diesen Namen in der dafür vorgesehenen freien Spalte unterhalb der gewählten Partei ein. Die dafür zur Wahl stehenden KandidatInnen der Landeswahlvorschläge sind auf einem in der Wahlzelle und im Wahllokal ausgehängten Plakat abgedruckt.
ACHTUNG: Man kann zusätzlich zur Parteistimme Vorzugsstimmen nur für je eine/n Kandidatin/en der Wahlkreisliste und der Landesliste vergeben. Ein „Stimmensplitting“, also die Wahl einer Partei und die Wahl von VorzugsstimmenkandidatInnen einer anderen Partei, ist aber ebenso wenig möglich wie die Vergabe mehrerer Vorzugsstimmen auf gleicher Ebene!

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