Mehrbelastung für Gemeindebedienstete regt auf

BEZIRK (red). Seit mit Ende Mai die VVT-Tarifreform vom Land Tirol beschlossen wurde kam es zu geseztlichen Neuregelungen in Sachen Fahrtkostenanteile. Wer als Landesbediensteter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz anreist, darf sich seither über eine Ersparnis freuen. All jene für welche die Anreise mit den Öffis nicht möglich ist hätten dadurch einen erheblichen Nachteil gehabt was dazu geführt hat, dass für alle Landesbediensteten rückwirkend ein Gesetz in Kraft trat welches sicher stellt, dass für niemanden ein finanzieller Nachteil entsteht. Die Gesetzesänderung gilt, wie gesagt nur für Landesbedienstete und genau da liegt der Hund begraben. Gemeindebedienstete schauen in diesem Zusammenhang durch die Finger. Petra Grössl-Wechsleberger, Betriebsratsvorsitzende im BKH Schwau und AK Kammerrätin erklärt: "Wir haben im BKH Schwaz zw. 300 und 320 Personen die von dieser Änderung betroffen sind. Es gibt z.B. ein Mitarbeiterin aus Tux für die es keinesfalls zumutbar ist mit den Öffis zur Arbeit zu fahren. Sie hat vor der Geseztesänderung 73 Euro im Monat an Fahrtkostenzuschuss bekomme und nun bekommt sie noch 2,49 Euro. Was wir wolle ist ein Gleichbehandlung von Gemeinde- und Landesbediensteten denn es ist nicht zu akzeptieren, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird", so Grössl-Wechselberger.

Nachteil für Gemeindebienstete

Da besagte Regelung nur für Landesbedienstete gilt, haben die zahlreichen Gemeindebediensteten in den Krankenhäusern und Altenheimen einen finanziellen Nachteil von mehreren hundert Euro. Das Büro von Landesrat Tratter hat zwar einen Gesetzesentwurf vorgelegt doch dieser soll erst im November oder Dezember behandelt werden und mit 1. Januar 2018 in Kraft treten. Eine zeitliche Verzögerung die bei den Gemeindebediensteten bzw. ihren Vertretern Unverständnis auslöst vor allem deshalb weil das Gesetz für Landesbedienstete bereits in Kraft ist.
In der vergangenen Landtagssitzung wurde ein Antrag der SPÖ auf Gleichstellung für Gemeinde- und Landesbedienstete von der Regierung in die Ausschüsse verwiesen was eine weitere Verzögerung bedeutet. Georg Dornauer, Chef des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes erklärt dazu: „Offensichtlich hat man zu wenig Mut, endlich den zahlreichen Bediensteten in unseren Altenheimen, Bezirkskrankenhäusern und Gemeinden die gleiche Härtefallregelung einzuräumen, die seit 1. Juli 2017 für alle Landesbediensteten gilt. Hätten sich Ernstl Schöpf und Tratter auf kurzem Wege geeinigt, wäre heute eine sofortige Beschlussfassung möglich gewesen. Dafür hat man jetzt vier Monate Zeit gehabt, zumal Platter und Tratter im Juli-Landtag eine Härtefallregelung für Gemeindebedienstete versprochen haben. Mir tut es Leid für unsere Arbeitnehmer, die Tag für Tag einen wertvollen Beitrag für unsere Bevölkerung leisten“, so Dornauer.

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