Meldegesetz soll effizienter werden

BEZIRK (red). In Tirol befinden sich laufend bis zu 7.000 Arbeitnehmer, die nicht im Bundesland gemeldet sind und über keinen regulären Wohnsitz - jedoch über eine e-card verfügen. Zahlreiche aktuelle Fälle zeigen, dass das Meldegesetz nicht ausreichend rigoros gehandhabt bzw. vollzogen wird. So musste in letzter Zeit ein neuerlicher Anstieg bei Schein- bzw. Falschmeldungen festgestellt werden. Dies führt zu äußerst unangenehmen Situationen für die in den betreffenden Wohnungen tatsächlich lebenden und ordnungsgemäß gemeldeten Personen und schadet auch dem Land. Aus diesem Grund fordert die AK Vollversammlung die zuständigen Stellen auf, eine rigorosere Handhabung des Gesetzes herbeizuführen. Das Meldegesetz regelt, dass jemand, der in einer Wohnung Unterkunft nimmt, innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden ist. Für die Anmeldung sind der vollständig ausgefüllte Meldezettel und öffentliche Urkunden erforderlich, aus denen die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers klar hervorgehen. Dies entspricht auch der ursprünglichen Intention des Gesetzes, durch das die Erfüllung der Meldepflicht und die Qualität der Daten sichergestellt werden soll. Gerade die Gesetzesnovelle aus dem Jahr 1991 legt den Fokus auf die Bekämpfung der Scheinmeldungen und der illegalen Unterkunftnahme, soll die Kontrollmöglichkeiten verstärken sowie den Unterkunftgeber verstärkt in die Pflicht nehmen.

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