Jenbach
Neue Richtlinien zur Wirtschaftsförderung

Foto: Foto: Walpoth

JENBACH. Bei der Gemeinderatssitzung am 24. September legte Bürgermeister Dietmar Wallner (Foto) seinem Gemeinderat überarbeitete und wesentlich erweiterte Richtlinien zur Wirtschaftsförderung vor. Die Marktgemeinde Jenbach verfügt seit dem Jahr 2001 über Wirtschaftsförderungsrichtlinien, außerdem gab es parallel dazu Lehrlingsförderungsprogramme und Sonderförderungen, die nun alle zusammengefasst und neu verlautbart wurden. Neu ist eine Starthilfe für NeugründerInnen, welche 1/3 der ersten Jahresmiete, jedoch maximal 10.000,- Euro übernimmt. Für bestehende Betriebe bis zu 20 Mitarbeitern werden Investitionen in die Betriebsausstattung mit bis zu 5.000,- Euro gefördert. Die Arbeitsplatzprämie wird von 1.000,- Euro auf 2.000,- Euro verdoppelt, neu hinzu kommt eine Lehrlingsförderung von 1.000,- Euro. Die Darlehenshöhe für zinsengeförderte Darlehen wurde von 50.000,- auf 100.000,- Euro ebenfalls verdoppelt. In einer Zeit, in der Neugründungen und Betriebsübernahmen durch gestiegene Zinsen und strenge Kreditrichtlinien besonders schwierig sind, kann die Gemeinde, gemeinsam mit anderen Fördergebern gezielt unterstützen und mit Zuschüssen zu Investitionen in die Betriebsausstattung wird auch auf bereits bestehende Betriebe nicht vergessen, so Bürgermeister Dietmar Wallner.

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