Corona-Krise
Tourengehen: nicht gerne gesehen aber erlaubt

Das Tourengehen ist zwar nicht unbedingt gerne gesehen, prinzipiell verboten ist es aber nicht.  | Foto: achensee.com
  • Das Tourengehen ist zwar nicht unbedingt gerne gesehen, prinzipiell verboten ist es aber nicht.
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FÜGEN/FÜGENBERG (fh). Seit dem 19. März galt in ganz Tirol die Quarantäneverordnung für 279 Gemeinden.

Diese Verordnung brachte teils massive Einschränkungen der persönlichen Freiheit mit sich und dass ein derartiger Eingriff in das Leben der Menschen keine grenzenlose Freude hervorrufen würde, erklärt sich von selbst. 
Seit Montag (6. April 2020) wurde die Selbstisolation Tirol durch LH Günther Platter aufgehoben und ab Dienstag durften die Gemeindegrenzen wieder überschritten werden. Joggen und Radfahren ist entweder alleine oder mit Personen aus demselben Haushalt erlaubt. Das Land richtet jedoch einen dringenden Appell an Sportler Aktivitäten im hochalpinen Gelände zu unterlassen da die Rettungskräfte weiterhin für die Bewältigung des Coronavirus gebraucht werden. 

Erster Tag/erste Tour

Wie schon fast zu erwarten war gibt es natürlich Personen in der Bevölkerung, welche speziell aufgrund der derzeitigen Schönwetterphase ungeduldig darauf waren sich die Tourenski wieder anzuschnallen. Am gestrigen Dienstag (7. April 2020) fuhren einige Tourengeher um ca. 22:30 Uhr mit Stirnlampen vom Spieljoch (Gemeinde Fügenberg) ab. Laut Auskunft der Polizei Strass i. Z. ist das Tourengehen im Gelände zwar nicht allzu gerne gesehen, da es einen Rettungseinsatz nach sich ziehen könnte, offiziell verboten ist es jedoch nicht.

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