Wohnraum
Druck auf Wohnungsmarkt: Vorbehaltsgemeinden im Bezirk

Der Traum vom eigenen Haus ist mittlerweile für einen großen Teil der Bevölkerung in weite Ferne gerückt | Foto: drubig-photo/fotolia
  • Der Traum vom eigenen Haus ist mittlerweile für einen großen Teil der Bevölkerung in weite Ferne gerückt
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Die Tiroler Landesregierung will illegalen Freizeitwohnsitzen weiter den Kampf ansagen. 142 Tiroler Kommunen sind als sog. "Vorbehaltsgemeinden" ausgewiesen worden. In selbigen ist der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders hoch. Das Land Tirol (die Verordnung fußt auf dem Grundverkehrsrecht - Anm. der Redaktion) sieht in diesem Zusammenhang Sanktionsmöglichkeiten von Geldstrafen bis hin zur Zwangsversteigerung vor. 

BEZIRK SCHWAZ (fh). Im Bezirk Schwaz sind es (mit Wattens und Wattenberg aus dem Bezirk IL) 26 Gemeinden welche als "Vorbehaltsgemeinden" ausgewiesen wurden. 

„Unser Ziel ist es, illegalen Freizeitwohnsitzen mit allen Mitteln entgegenzuwirken und neben Raumordnung und Bauordnung auch über den Grundverkehr einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarkts zu leisten“

, erklärt LH Günther Platter. 

Instrument gegen unzulässige Freizeitwohnsitze

„Mit dieser Verordnung geben wir den Gemeinden und Behörden ein zusätzliches Instrument im Kampf gegen neue, illegale Freizeitwohnsitze in die Hand. Diese Maßnahme ist ein weiteres Puzzleteil zur Dämpfung der Wohnkosten“, sagt LHStv und Grundverkehrsreferent Josef Geisler. Stellt sich heraus, dass trotz gegenteiliger Erklärung ein illegaler Freizeitwohnsitz errichtet wurde, gibt es in den 142 Vorbehaltsgemeinden nun auch im Grundverkehr weitreichende Sanktionen – von einer Geldstrafe bis hin zur behördlichen Zwangsversteigerung. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Bezirkshauptmannschaften wobei hier die Information natürlich aus den Gemeinden kommen muss. Mittels Datenerhebung von Energie-, Wasser- oder Entsorgungsunternehmen können illegale Freizeitwohnsitze ebenfalls ausgemacht werden. Die neue Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft.

Ein Entwurf der Verordnung wurde den Gemeinden im vergangenen Mai zur Begutachtung zugesandt – deren Stellungnahmen wurden im Vorfeld der Beschlussfassung mitberücksichtigt und fachlich geprüft.

„Die nunmehrige Liste ist nicht in Stein gemeißelt. Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt in den Gemeinden werden laufend beobachtet, die Liste der Vorbehaltsgemeinden jährlich evaluiert und gegebenenfalls wieder angepasst“

, erklärt LHStv Josef Geisler. Auf der Vorbehaltsgemeindeverordnung baut teilweise auch die geplante Leerstandsabgabe in der Raumordnung auf. Geplant ist, künftig einen Wohnungsleerstand ab sechs Monaten zu besteuern – Ausnahmetatbestände wie ein vorgesehener Eigenbedarf werden berücksichtigt. Gesetzlich vorgesehen sind Minimum- und Maximum-Steuerbeträge, die vonseiten der Gemeinden festgelegt und als Gemeindeabgabe eingefordert werden. Für jene Gemeinden, die im Rahmen des Grundverkehrsrechts als „Vorbehaltsgemeinden“ ausgewiesen werden und in denen damit der Wohnungsdruck nachweislich besonders hoch ist, können diese Sätze jeweils verdoppelt werden. Regulär reichen die Sätze von zehn bis 25 Euro pro Quadratmeter bei bis zu 30 Quadratmetern Nutzfläche bis hin zu 90 bis 215 Euro bei einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern. Bei der Verdoppelung sind es 20 bis 50 Euro bei 30 Quadratmetern bzw. 180 bis 430 Euro bei mehr als 250 Quadratmetern.

Bezirk Schwaz und Innsbruck Land

Achenkirch, Aschau im Zillertal, Brandberg, Eben am Achensee, Finkenberg, Fügen, Fügenberg, Gerlosberg, Hainzenberg, Hart im Zillertal, Hippach, Kaltenbach, Mayrhofen, Pill,
Ramsau im Zillertal, Rohrberg, Schlitters, Steinberg am Rofan, Stummerberg, Terfens, Tux,
Vomp, Weerberg, Zellberg; Wattens und Wattenberg für den Bezirk Innsbruck Land.

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