Politik
Gemeindepaket: Entlastung für Gemeinden im Bezirk Schwaz

LAbg./Bgm. Dominik Mainusch informiert über das Entlastungspaket für die Gemeinden im Bezirk.  | Foto: Haun
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Die Tiroler Landesregierung hat auf Anregung von Gemeindereferent und Landeshauptmann Anton Mattle heute ein Gemeindepaket beschlossen. Insgesamt stellt das Land Tirol den Kommunen 25 Millionen Euro zur Verfügung.

„Damit sollen vor allem die Mehrkosten für Energie und Personal abgefedert werden. Die Gemeinden im Bezirk Schwaz bekommen insgesamt knapp 3,2 Mio. Euro, und haben damit trotz der zur Zeit hohen Energiekosten noch genügend Spielraum für wichtige Zukunftsinvestitionen“, betont der Schwazer VP Landtagsabgeordnete Dominik Mainusch. Das Gemeindepaket des Landes ist für ihn eine wertvolle Entlastung für die Gemeinden im Bezirk Schwaz, denn gerade in Krisenzeiten sind die Gemeinden ein wichtiger und stabiler Partner für das Land Tirol, der erste Ansprechpartner für die Menschen vor Ort und gleichzeitig auch ein wesentlicher Konjunkturmotor in der Region.

Die Aufteilung richtet sich einerseits nach einem fixen Satz je nach Einwohnerstärke, der restliche Betrag wird unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Gemeinden aufgeschlüsselt. Damit wird vor allem jenen Gemeinden gezielt geholfen, die weniger Spielraum in ihrem Budget haben, und somit prozentuell stärker von der Teuerung betroffen sind.

Factbox:

Gemeinden mit bis 500 EinwohnerInnen:....... mind. 20.000 Euro
Gemeinden mit 501 bis 1.000 EinwohnerInnen:....... mind. 40.000 Euro
Gemeinden mit 1.001 bis 2.000 EinwohnerInnen: .................................................... mind. 60.000 Euro
Gemeinden mit 2.001 bis 3.000 EinwohnerInnen: .................................................... mind. 80.000 Euro
Gemeinden mit 3.001 bis 4.000 EinwohnerInnen: .................................................. mind. 120.000 Euro
Gemeinden mit 4.001 bis 5.000 EinwohnerInnen: .................................................. mind. 150.000 Euro
Gemeinden mit 5.001 bis 8.000 EinwohnerInnen: .................................................. mind. 170.000 Euro
Gemeinden mit 8.001 bis 10.000 EinwohnerInnen: .................................................. mind. 200.000 Euro
Gemeinden mit 10.001 bis 50.000 EinwohnerInnen: mind. 500.000 Euro
Gemeinden über 50.000 EinwohnerInnen: ..... mind. 1.500.000 Euro

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