Fraueneinkommen
ÖGB Schwaz: Frauen im Bezirk arbeiten 92 Tage unbezahlt

vlnr. Daniela Meichtry, Ursula Berger und Gabriela Schwab machen auf die Ungleichheit aufmerksam.  | Foto: ÖGB Schwaz
  • vlnr. Daniela Meichtry, Ursula Berger und Gabriela Schwab machen auf die Ungleichheit aufmerksam.
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BEZIRK SCHWAZ (red). 12.680 Euro beträgt der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern im Bezirk Schwaz.

Weibliche Beschäftigte verdienen somit um 25,3% weniger als ihre männlichen Kollegen, also ungefähr ein Viertel.

„Nach wie vor hinkt unser Bezirk in puncto Gleichberechtigung hinterher. Ab dem 30. September arbeiten Schwazerinnen statistisch gesehen bis Jahresende gratis“

, so das traurige Resümee von Gabriela Schwab, Vorsitzende des Regionalfrauenvorstands. Tirolweit fällt der sogenannte Equal Pay Day heuer auf den 14. Oktober, österreichweit auf den 25. Oktober.

„Zweifellos besteht hier massiver Aufholbedarf. Die Corona-Krise hat verdeutlicht: Frauenarbeit ist unverzichtbar! Beschäftigte in den Gesundheitsberufen, im Handel, in der Reinigung, im Tourismus sowie in der Kinder- und der 24-Stunden-Betreuung halten das Land am Laufen. In diesen Branchen sind vorwiegend Frauen beschäftigt. In vielen dieser Berufe sind allerdings die Arbeitsbedingungen verbesserungswürdig und das Lohnniveau niedrig“

, zeigt ÖGB Landesfrauensekretärin, Daniela Meichtry, auf.

Die ÖGB Frauen setzen sich seit langem für gleichen Lohn für gleiche Arbeit ein, außerdem wollen sie mit einem flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen Frauen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Tirols Frauenvorsitzende Karin Brennsteiner verweist zudem auf das von der Gewerkschaft im Sommer präsentierte Modell zur Familienarbeitszeit:

„Es sieht vor, dass beide Eltern gleich viel Zeit für die Kinderbetreuung und für die Erwerbsarbeit zur Verfügung haben. Anders als bei der bisherigen Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit, die sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt war, würden beide Eltern von diesem Modell profitieren. Väter hätten mehr Zeit für ihre Kinder und Mütter würden mehr verdienen.“

Neues ÖGB-Familienarbeitszeitmodell

Das Modell soll für Beschäftigte in der Privatwirtschaft genauso gelten wie für jene im öffentlichen Dienst. Konkret würde es zur Anwendung kommen, wenn beide Elternteile nach der Karenz ihre Arbeitszeit auf 28 bis 32 Wochenstunden reduzieren bzw. erhöhen und diese Teilzeit jeweils mindestens 4 Monate dauert. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, sieht das Modell vor, dass 250 Euro Pauschale pro Elternteil pro Monat steuerfrei ausbezahlt werden. Das Geld soll maximal bis zum 4. Geburtstag des Kindes bezogen werden können und auch für Alleinerziehende gelten. Die Finanzierung kann über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) erfolgen.

Im Rahmen einer Verteilaktion haben GewerkschafterInnen auf die anhaltende Ungleichheit aufmerksam gemacht.

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