AK unterstützt Franken-Kreditnehmer
BEZIRK (red). Die Aufgabe des Euro-Mindestkurses von 1,20 Euro durch die Schweizerische Nationalbank löste große Verunsicherung aus. Für Konsumenten, denen durch eine sogenannte Stop-Loss-Order ein Schaden entstanden ist, hat die Bundesarbeitskammer (BAK) nun eine Aktion gestartet und den VKI beauftragt, diese in einem Sammel-Schlichtungsverfahren zu unterstützen. Die Bundesarbeitskammer (BAK) will Franken-Kreditnehmer, denen durch sogenannte Stop-Loss-Orders ein Schaden entstanden ist, helfen und hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, diese bei der Durchsetzung von allfälligen Schadenersatzansprüchen in einem Sammel-Schlichtungsverfahren zu unterstützen. Die BAK ist der Auffassung, dass Banken eine Stop-Loss-Order nicht als Sicherungsinstrument anbieten hätten dürfen, weil diese aufgrund der Stützung des Wechselkurses des Schweizer Franken durch die Schweizer Nationalbank zur Absicherung ungeeignet war. Daher haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer nach Ansicht der AK einen Anspruch auf Schadenersatz gegen ihre Bank.
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