Novelle des Gewerberechts hilfreich?
BEZIRK (red). „So einfach und unkompliziert kann eine moderne Verwaltung funktionieren“, freut sich WK-Präsident Jürgen Bodenseer über die aktuelle Novelle des Gewerberechts, die diese Woche vom Ministerrat beschlossen wurde. „Das Betriebsanlagenrecht wird entrümpelt, die Novelle erleichtert damit Betriebsübergaben und reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmer“, erklärt Bodenseer. Stichwort Betriebsübergabe: Übernehmer und Jungunternehmer stehen oft vor der unüberwindbaren Hürde, dass sie das Unternehmen aus finanziellen Gründen unmöglich sofort auf den Stand, den die Genehmigung vorschreibt, bringen können. Sie können jetzt die schrittweise Heranführung an den Genehmigungskonsens beantragen, sofern die Auflagensistierung vom Standpunkt des Nachbarschutzes aus vertretbar ist. Neu ist auch das Recht der Betriebsübernehmer, sich im Vorfeld bei der Behörde über alle geltenden Bescheidinhalte zu informieren. Dies ermöglicht den Betriebsnachfolgern, allfälligen Anpassungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und einzuplanen, um nicht quasi über Nacht von Anzeigen und behördlichen Interventionen überrascht zu werden.
Auch Tourismusbetriebe profitieren von der aktuellen Novelle: Für Public-Viewing zu bedeutenden Sport- oder Kulturereignissen ist künftig keine Extra-Genehmigung mehr notwendig. Insbesondere Gastwirte ersparen sich dadurch langwierige Verfahren, die in der Praxis mitunter erst abgeschlossen werden konnten, wenn das Ereignis längst Geschichte war.
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