Falsches Lüften sei Ursache

Oberflächenschimmel ist laut Hausverwalter vom Mieter wegzuputzen – Ist das wirklich "nur" an der Oberfläche? | Foto: KK
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  • Oberflächenschimmel ist laut Hausverwalter vom Mieter wegzuputzen – Ist das wirklich "nur" an der Oberfläche?
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SEEBODEN. Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Hausverwaltung (ESG) sorgen in der Wohnanlage am Hauptplatz in Seeboden für Unmut (die WOCHE Spittal berichtete). Nun hat sich Hausverwalter Ogris selbst zu einem Lokalaugenschein mit der WOCHE getroffen.
Gezeigt wurde der WOCHE Spittal eine frei stehende, frisch ausgemalte Wohnung in der Wohnanlage. Verdächtige schwarze Flecken am Fensterrahmen und in den Fugen entdeckten wir bei einem Fenster an der Nordost-Seite. Laut Ogris ist das aber kein Schimmel. Fotos durfte die WOCHE allerdings keine machen. Auch weist er darauf hin, dass es hier keinen Schimmel an den Wänden gibt.

Eine Entdeckung

Beim Lokalaugenschein entdeckte die WOCHE Spittal weiters unverputzte Stellen unter den Holzvertäfelungen an der Außenseite oberhalb der Fenster. Ogris dazu: „Macht ja nichts, das sieht ja keiner und es sind keine Wärmebrücken.“ Bilder davon durfte die WOCHE bei einem der Mieter machen.
Zu den Problemen mit dem Schimmel in anderen Wohnungen der Anlage meint der Hausverwalter: „Aus meiner Erfahrung entsteht Schimmel zu 98 Prozent durch falsche Benützung.“
Laut ihm gibt es zwei Arten von Schimmel. Zum einen hervorgerufen durch falsche Benützung, sprich zu wenig oder falsches Lüften, oder durch Wärmebrücken, also Baumängel. Der Mieter ist laut Ogris verpflichtet, „den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu warten und instand zu setzen.“
So müsse der Mieter auch eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad mindestens in den Räumen haben. „Sobald dem Mieter das nicht möglich ist, hat er dies der Hausverwaltung zu melden. Das muss dann innerhalb von zwei Wochen behoben werden“, so Ogris.
Geschieht das nicht, „kann der Mieter den Schaden auf seine Rechnung von einer Firma beheben lassen und die Rechnung an die Hausverwaltung schicken." Weiters ist der Mieter laut dem Hausverwalter verpflichtet, Oberflächenschimmel durch Putzen zu beseitigen, um Schäden zu vermeiden.

Mängel in den Stiegenhäusern sind laut dem Hausverwalter mit den Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen zu beheben. „Sobald genug Geld da ist, wird das behoben. Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.“ Das wäre, wenn die Fenster oder Türen einzustürzen drohen oder Wasser im Haus stehe.
Letzteres ist laut einer Mieterin bei starkem Regem der Fall. Darauf gab es von Ogris keine Reaktion.
Allerdings wies er gegenüber der WOCHE und den anwesenden Mietern immer wieder darauf hin, dass er bemüht ist, Problemen nachzugehen und für Lösungen zu sorgen. Wie es in dieser Wohnanlage weitergeht? – die WOCHE Spittal bleibt dran.

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