EU-Verordnung: Neue Kennzeichnung von Fleisch
Laut der neuen Fleischkennzeichnung sind Angaben des Herkunftsortes verpflichtend.
BEZIRK (schön, aju). Wer kennt es nicht? Ein Schwein wird aus dem Ausland importiert, in Österreich geschlachtet und als Schweinefleisch aus Österreich verkauft. Dem soll durch die neue EU-Kennzeichnung von Fleisch, die heute, 1. April, in Kraft tritt, ein Ende gesetzt werden: "Mit heutigem Tag tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, mit der die Angabe des Ursprungslandes bzw. des Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend wird", sagt Johann Mößler, Präsident der Landwirtschaftskammer Kärnten.
Landwirtschaft forderte
Laut Mößler soll durch diese Verordnung dem Bedürfnis der Kunden, bei Fleischeinkauf mehr Informationen über die Herkunft des Fleisches zu erfahren, Rechnung getragen werden. "Es wurde damit aber auch eine langjährige Forderung der Landwirtschaft aufgegriffen, die kurz zusammengefasst lautet: Wo Österreich drauf steht, muss auch Österreich drin sein", so Mößler. Mit „Herkunft Österreich“ darf Fleisch künftig also nur dann gekennzeichnet werden, wenn die Tiere, von denen das Fleisch stammt, in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden.
Etliche Schwachstellen
Jedoch weist Mößler auch auf die Schwachstellen der neuen Verordnung hin. "Die Herkunft von Fleisch in Wurstwaren oder Fertigprodukten muss auch in Zukunft nicht gekennzeichnet werden", so Mößler. Dasselbe gilt für den Gastronomiebereich: "Dies ist insofern von Bedeutung, da mittlerweile bereits mehr als die Hälfte des Fleischkonsums im sogenannten Außer-Haus-Verzehr stattfindet." Ob die Herkunft des Fleisches dort mitgeteilt wird, bleibt einzig dem Betreiber überlassen. Für die Zukunft wünsche sich Mößler weitreichernde Kennzeichnungspflichten.
Landwirte freuen sich
Die heimischen Landwirte sind mit der neuen Verordnung vorerst zufrieden.
Gabriela Rohrer, Landwirtin aus Kleblach-Lind, ist sehr froh über die neuen Bestimmungen. Die neuen Kennzeichnungspflichten sei für viele Direktvermarkter eine lang erwartete Veränderung: "Da wir ab Hof unsere Produkte verkaufen, freut es uns sehr, dass nur mehr wirklich in Österreich produzierte Produkte diese Aufschrift tragen dürfen.“ Sabine Wuschnig, Landwirtin und Direktvermarkterin aus Lendorf sieht die Situation ähnlich: "Nicht nur für die Konsumenten sondern auch für die Landwirte ist die neue Kennzeichnungspflicht ein Erfolg." Die beiden hoffen jedoch, dass die neue Regelung auch dementsprechend kontrolliert wird, denn: "Auch unter uns Direktvermarktern gibt es schwarze Schafe", so Rohrer.
Fleischer sind für neue Verordnung
Auch die heimischen Fleischer sind erfreut über die neue Verordnung. "Bis dato waren die Kennzeichnungsangaben zu wenig streng", sagt Christian Koch von der Fleischerei Koch in Spittal. "Wir setzen schon immer auf regionale Produkte und beziehen unser Fleisch bei Bauern aus der Region", fügt er hinzu. Albin Brunner, der nach der Schließung seiner Fleischerei Ende letzten Jahres, weiterhin Kärntner Nudeln und Fleischudeln herstellt und in der Bäckerei Lagler sowie in Lebensmittelgeschäften (Spar, Bila, Merkur) verkauft, sieht das ähnlich: "Durch die Verordnung gibt es zunehmende Transparenz, was auch gut so ist, denn die Konsumenten sollen darauf vertrauen können, dass das Fleisch, das sie kaufen, mit dem richtigen Herkunftsland versehen ist."
Zur Sache:
Mit 1. April tritt eine neue EU–Verordnung in Kraft: Angabe des Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind nun verpflichtend.
Mit „Herkunft Österreich“ darf Fleisch nur dann gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden.
Für Gastronomiebetriebe sowie Verarbeitungsprodukte (Wurstwaren oder Fertigprodukte) gilt diese Verordnung jedoch nicht.
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