Spittal
Neue gebührenpflichtige Kurzparkzone
Südlich des Gebäudes in der Tiroler Straße 18 in Spittal sind ab sofort ca. 20 Parkplätze gebührenpflichtig.
SPITTAL/DRAU. Die Stadt Spittal informiert, dass die Parkraumbewirtschaftung südlich des Gebäudes in der Tiroler Straße 18 nicht mehr durch die Gemeinde erfolgt. Die Eigentümergemeinschaft bewirtschaftet die etwa 20 Parkplätze ab sofort selber und hat eine gebührenpflichtige Kurzparkzone eingerichtet (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr). Die Gebühr beträgt 50 Cent pro halbe Stunde. Die Kunden, der an der Kurzparkzone gelegenen Geschäfte, bekommen die Gebühr refundiert.
Bei den Parkplätzen südlich des Gebäudes Tiroler Straße 20, in dem sich unter anderem „Kastner & Öhler“ befindet, bleibt alles beim Alten. Hier kann man weiterhin mit einer Parkscheibe 90 Minuten lang gebührenfrei parken.
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