Plakatwirrwarr zur Landtagswahl
Wie halten es die Gemeinden des Bezirks mit Plakaten zur Landtagswahl am 3. März? Der Landtag hat die Verantwortung für mobile Plakate an die Kommunen weitergegeben. Feste Plakatwände können, wie gewohnt, gebucht werden.
Die Gemeinden reagieren sehr unterschiedlich, wie eine Umfrage der WOCHE ergibt. Da gibt es solche, die auf jegliche politische Werbung verzichten - sei es per Erlass, wie etwa Sachsenburg, Greifenburg, Heiligenblut, Lurnfeld, Mallnitz und Winklern oder aufgrund einer, zum Teil schon über zehn Jahre alten freiwilligen Vereinbarung wie in Dellach/Drautal, Gmünd, Großkirchheim oder Weißensee. Weißensee erlaubt nur vorübergehende Hinweise auf Veranstaltungen auf großen fixen Ständern, denn, so Bgm. Johann Weichsler: "Man kennt ja die Gesichter."
In Millstatt und Reißeck besteht nach Angaben der Amtsleiter Ferdinand Joham und Herwig Fercher "de facto" deshalb ein Plakatverbot für mobile Schilder, weil der Gemeinderat vor dem Wahltermin nicht mehr zusammentritt, um eine Ortsbildverordnung zu erlassen. In Trebesing stehen lediglich elf gemeindeeigene Ankündigungstafeln kostenlos zur Verfügung. In Obervellach und Lendorf darf auch nicht geworben werden.
Andere Gemeinden wiederum wollen sich, wie es Amtsleiter Josef-Raimund Obermoser, Berg im Drautal, ausdrückt, um der Information willen eine "kleine Hintertür" offen halten und Dreieckständer in den Bereichen Tennisplatz, Lassin (Abzweigung Glocknerhof) und Parkplatz Raika erlauben. Feste Plakatständer seien überhaupt nicht vorhanden.
Die Marktgemeinde Seeboden agiert ähnlich: Ein generelles Plakatverbot würde nach den Worten von Dietmar Reichert vom Bauamt dem "verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäußerung widersprechen". Allerdings sei man in der Seengemeinde "sehr bemüht, einen ausufernden Schilderwald tunlichst zu vermeiden". Um sich abzusichern, wurde der Kärntner Landesregierung ein Verordnungsentwurf zur Prüfung übermittelt. Ob Klagenfurt grünes Licht gibt, bleibt abzuwarten. In Rangersdorf sollen vorrangig die sieben ortsfesten großen Plakatwände genutzt werden. In Spittal sind mobile Plakate erlaubt, wobei der Bürgermeister von Fall zu Fall entscheidet. Gerhard Köfer begründet dies damit, dass bei einem Verbot auch keine Ankündigungen für andere Veranstaltungen, etwa die Verbrauchermesse vom 15. bis 17. März, möglich wären.
In Baldramsdorf wiederum wird, weil der Gemeinderat bis zum Urnengang keine Verordnung mehr erlassen wird, Bürgermeister Heinrich Gerber gemäß des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes bestimmen, ob nicht-ortsfeste Plakatständer aufgestellt werden dürfen oder nicht. Er würde es "am liebsten" ganz unterlassen, mache es aber von den Anfragen der Parteien abhängig. Fast wortgleich argumentiert der Mörtschacher Bgm. Horst Plössnig, der auch keine Zeit mehr für den Erlass einer Verordnung sieht. Seine Partei, die ÖVP, verzichte komplett auf Plakate, weil der Bürger "mündig genug" sei, als dass er davon seine Wahl abhängig mache. Ein Gespräch mit den anderen Fraktionen werde zeigen, ob sich auch die Mitbewerber zu einem plakatfreien Ort durchringen können. Der Bürgermeister von Kleblach-Lind, Manfred Fleißner, berichtet, die Wahlkommission werde "kurzfristig nach Bedarf" entscheiden. Wegen der "rechtlichen Unsicherheit", wie es Bürgermeister Erwin Angerer ausdrückt, hat Mühldorf keine Verordnung erlassen. Damit könne jede Partei nach eigenem Gutdünken Plakate aufstellen - oder nicht. Dem FPK-Politiker wäre es lieber gewesen, die Landesregierung hätte eine verbindliche Vorschrift erlassen.
Die übrigen Gemeinden haben noch keine Entscheidung getroffen. Dazu zählen Bad Kleinkirchheim, Stall, Steinfeld, Radenthein und Rennweg.
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