Der Wolf im Mölltal
"Der Schutzstatuts von Wölfen soll gesenkt werden"

- An der Informationsveranstaltung in Stall haben viele Bürger teilgenommen.
- Foto: RegionalMedien
- hochgeladen von Julia Schmögl
Am Donnerstag fand in Stall im Mölltal eine Informationsveranstaltung bezüglich der Wolfsrisse der letzten Tage statt. Der Problemwolf wurde befristet bis 11. Mai zum Abschuss freigegeben. Rudelbildung im Mölltal erwartet.
STALL. Viel Wirbel in den letzten Tagen und Wochen im Mölltal. Ein oder mehrere Wölfe rissen zahlreiche Schafe. Die Bauern stiegen auf die Barrikaden, nun wurde das Tier im Rahmen der Kärntner Wolfsverordnung zum Abschuss freigegeben. Befristet bis zum 11. Mai. „Es gilt keine Zeit zu verlieren, solange der Wolf noch zum Abschuss freigegeben ist“, hörte man bei der Versammlung in Stall.
Nicht strafbar
Ein wichtiger Aspekt der Wolfsverordnung ist, dass nicht unbedingt der tatsächliche Schadwolf erlegt werden muss. Es reicht ein räumlicher Zusammenhang. Lässt sich später durch genetische Analyse feststellen, dass es nicht der konkrete Schadwolf war, kann ein weiterer Wolf erlegt werden. Dem Jäger passiert in diesem Falle nichts.
"Klaren Kopf bewahren"
Bernhard Ribernig von der Landwirtschaftskammer: „Es geht uns um die Tiere, die uns so wichtig sind. Deshalb ist es wichtig, in der emotionalen Situation einen klaren Kopf zu bewahren." Ribernig weiter: "Wir müssen den Rechtsrahmen, den wir im Land haben, nutzen."
Risikowölfe
Wölfe, die wiederholt geschützte Nutztiere töten oder verletzen, können zum Abschuss freigegeben werden. Voraussetzung ist die Meldung der Risse bei der Risshotline und dann wird der Riss begutachtet. Der Abschuss ist nach Freigabe, dann von Jägern mit Jägerwaffe im Radius von zehn Kilometern binnen vier Wochen nach dem letzten Riss möglich. Weiteres muss sich der Wolf auffällig verhalten, indem er beim Anschreien oder Anleuchten nicht davonläuft und wiederkommt. Hinzu kommen auch noch zwei Vergrämungen, bevor der Risikowolf abgeschossen werden darf.
"Schwer umsetzbar"
Franz Auernig ist in der Landwirtschaft in Obervellach tätig und hat eine klare Meinung. „Die Verordnung wird uns nichts helfen. Wir hatten bereits einen Wolf zum Abschuss und dieser wurde nicht erlegt. Die Jäger haben nicht die richtige Ausrüstung. Der Schutzstatus des Wolfes soll gesenkt werden, er ist nicht vom Aussterben bedroht." In der Praxis sei die Verordnung schwer umsetzbar
Wolfsrudel erwartet
Der Kärntner Wolfsbeauftragte Roman Kirnbauer informierte, dass ein Wolf bis zu 60 Kilogramm schwer werden kann, mit Rudel lebt der Wolf territorial und hat einen Lebensraum von circa 75 bis 2.500 Quadratkilometer. Die Rudelgröße beruft sich auf 5 bis 12 Tiere. Ein dominantes Paar kann pro Jahr bis zu elf Welpen bekommen und ein Welpe ist nach rund zwei Jahren geschlechtsreif. Dort sieht Roman Kirnbauer, die Gefahr, dass es zu einer raschen Vermehrung in Kärnten kommen könnte. In Stall soll laut Angaben schon ein Pärchen gesichtet worden sein.



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