Rotes Kreuz Spittal
Blutspenden und Leben retten

Rotes Kreuz

Die Termine für den Bezirk Spittal:

Von 15:30 - 20:00 Uhr
05.07.2022 Feld am See - Volksschule
08.07.2022 Rotkreuz - Bezirksstelle Spittal
11.07.2022 Greifenburg - Gemeindeamt
13.07.2022 Kolbnitz - Feuerwehrhaus
15.07.2022 Irschen - Gasthof Heidegger
19.07.2022 Möllbrücke - VAZ
21.07.2022 Baldramsdorf - Gemeinschaftshaus
22.07.2022 Malta - Volksschule
26.07.2022 Berg im Drautal - Treffpunkt Berg
27.07.2022 Seeboden - Kulturhaus

Von 16:00 - 20:00 Uhr
19.07.2022 Winklern - Fa. Aschbacher GmbH

Von 08.00 - 14.00 Uhr:
25.07.2022 Krankenhaus Spittal

Oft gestellte Fragen - die Antworten dazu:
Benötige ich für die Blutspende einen 2G- bzw. 3G-Nachweis?

Für die Blutspende ist grundsätzlich kein 2G- bzw. 3G-Nachweis notwendig. Vereinzelt sind Zutrittsregeln für wenige Räumlichkeiten, in denen Blutspendeaktionen stattfinden, zu berücksichtigen. In diesen Ausnahmefällen werden die Spender:innen bestmöglich zeitgerecht informiert.

Welche Maskenregeln gelten bei der Blutspende?

Mit der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Fassung vom 01.06.2022) entfällt bei mobilen Blutspendeaktionen die Maskenpflicht. Aus Gründen der Sicherheit laden wir allerdings alle Blutspender:innen ein, auch künftig eine FFP2-Maske oder zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In einzelnen Blutspendezentralen des Roten Kreuzes gilt indes weiterhin die Tragepflicht einer FFP2-Maske, sofern es sich um eine bewilligte Krankenanstalt handelt. Ist dies der Fall, wird am Eingang darauf hingewiesen und es werden Masken zur Verfügung gestellt.

Werden die angenommen Spenden getestet?

Das Coronavirus ist ein Virus der Atemwege, weshalb die Testung von Verdachtsfällen auch über einen Schleimhautabstrich aus dem Nasen-Rachenraum erfolgt. Nach derzeitigem Wissensstand gibt es keine Hinweise darauf, dass COVID-19 über Bluttransfusionen verbreitet werden könnte. Eine Testung des Blutes ist deshalb nicht sinnvoll. Die Sicherheit von Blutkonserven ist durch den Erreger SARS-CoV-2 nicht beeinträchtigt, Blutkonserven sind weiterhin sicher.

Ich habe die Corona-Schutzimpfung erhalten. Wann darf ich wieder Blutspenden?

Die Wartefrist ist bei den derzeit in Österreich zugelassenen Impfstoffen gleich und beträgt 48 Stunden – vorausgesetzt es sind keine Impfreaktionen aufgetreten. Schmerzen im Bereich der Impfstelle sind davon ausgenommen.
Die Wartefristen bei Reaktionen nach der Coronaimpfung sind unabhängig vom Impfstoff. Wenn Fieber innerhalb von 24 Stunden nach der Impfung aufgetreten ist, maximal 48 Stunden gedauert hat und somit eindeutig impfassoziiert ist, sollte man eine Woche fieberfrei sein bevor man Blut spendet. Bei Rötungen oder Schwellungen am Arm, also nicht nur Schmerzen, muss nach deren Abklingen 48 Stunden gewartet werden bevor eine Blutspende möglich ist. Bei weiteren Fragen wende dich bitte an 0800 190 190.

Eine Blutspende vor der Corona-Schutzimpfung stellt übrigens an und für sich kein Hindernis dar. Um mögliche Nebenwirkungen der Blutspende bzw. der Impfung zuordnen zu können, empfehlen wir aber 1-2 Tage vorher nicht Blut zu spenden.

Ich bin bzw. war an COVID-19 erkrankt, darf ich Blutspenden?

Mit COVID-19 infizierte Personen sind 14 Tage von einer Blutspende rückgestellt. Erkrankte Personen mit ambulanter oder stationärer Behandlung sind nach Genesung vier Wochen von einer Blutspende rückgestellt, nach einem Aufenthalt auf einer Intensivstation vier Monate.

Bei Unklarheiten stehen gerne auch unsere Kolleg:innen unter der kostenlosen Hotline 0800 190 190 zur Verfügung.

Ich hatte Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person, darf ich Blutspenden?

Alle Kontaktpersonen von auf COVID-19 positiv getesteten Personen dürfen während ihrer Quarantäne auch nicht Blutspenden. Für alle Blutspender:innen, die nicht in Quarantäne sind, gilt: Es muss während des gesamten Besuches eine FFP2-Maske getragen werden und Abstand zu anderen Personen eingehalten werden. Die Aufenthaltsdauer nach der Spende wird so weit wie möglich verkürzt.

Ich war in einem Land, für welches eine Reisewarnung besteht. Wie lange bin ich von der Blutspende rückgestellt?

In allen Ländern weltweilt, für die es aufgrund von SARS-CoV-2 eine Reisewarnung des Ministeriums gibt, gilt ab dem Zeitpunkt der Rückkehr eine Spenderrückstellung von zehn Tagen.

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