Millstatt
Erfolg für Chef der Pizzeria Peppino
"Chef der Pizzeria Peppino in Millstatt war nie zahlungsunfähig."
MILLSTATT. Nachdem das Landesgericht Klagenfurt auf Antrag der Österreichischen Gesundheitskasse über das Vermögen von Stefan Lercher, den Chef der Pizzeria Peppino in Millstatt, das Konkursverfahren eröffnet hat, hat dessen Rechtsanwalt Mag. Gruber aus Spittal an der Drau gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 23. Jänner 2020 Rekurs erhoben.
Das Oberlandesgericht Graz hat dem Rekurs nunmehr Folge gegeben. Der Konkursantrag der Österreichischen Gesundheitskasse wurde abgewiesen. Festgestellt wurde, dass der Beitragsrückstand bei der Österreichischen Gesundheitskasse zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung 9.949,19 Euro betrug. Rechtsanwalt Gruber teilt dazu mit: „Es war dies die einzige fällige Forderung, welcher jederzeit aus dem Kassastand hätte beglichen werden können. Allein das exklusive Weinsortiment überstieg den Wert des Beitragsrückstandes um ein Vielfaches“.
Die Abweisung des Konkursantrages wurde vom Oberlandesgericht Graz damit begründet, dass keine Liquidationsprobleme vorlagen und sich im gesamten Verfahren keine Indizien für eine Zahlungsunfähigkeit des Herrn Stefan Lercher ergaben. Herr Rechtsanwalt Mag. Gruber stellt noch Folgendes klar: „Mein Mandant war nie zahlungsunfähig und hatte daher zu keinem Zeitpunkt eine Insolvenz abzuwenden. Vielmehr wurde der Konkursantrag der Österreichischen Gesundheitskasse abgewiesen“.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.