Kraftwerksbau Landfraß Gemeinde Gmünd
From: Pirker
Sent: Friday, August 18, 2017 10:34 PM
To: Grüne Holub
Subject: Fw: Wasserkraftwerk Landfrass - Einspruch
Herr LR Holub, können Sie mir sagen, welche Behörde für diesen Einspruch zuständig ist. Von der Gemeinde bekomme ich keine Antwort. Ich habe ein Foto über die derzeitige Wassermenge des Landfraßbaches gemacht. Mit so einem Rinnsal will man ein Kraftwerk betreiben. Oder ist die Mitteilung in der Gmündnerzeitung ein verspäteter Aprilscherz
Danke für Ihr Bemühen,
mit freundlichen Grüßen
Fritz Pirker
An die Gemeinde Gmünd, Herrn Mag. Rudiferia!
Bitte teilen Sie mir noch heute mit, an welche Behörde ich den Einspruch richten muss, danke.
14.08.2017
Einspruch gegen die Errichtung eines Wasserkraftwerkes Landfraß, Gemeinde Gmünd!
Aus der Gemeindezeitung mussten wir erfahren, das ein Wasserkraftwerk im Landfraßgraben erreichtet werden sollte. Die Genehmigungen sind fast alle erteilt.
Warum werden wir Gemeindebürger und Anrainer über so ein, in die Natur stark eingreifendes Verfahren, nicht verständigt! Ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, das wir verständigt werden müssen?
Einspruchsbegründung:
1. Die Wassermenge reicht für ein gewinnbringendes Wasserkraftwerk bei Weitem nicht aus, da im Sommer oft extremer Wassermangel herrscht.
2. Dieser Bach führt das ganze Jahr über wenig Wasser. Es kommt zu einer vollkommenen Austrocknung des Bachbettes. Es stirbt jedes Lebewesen und die Fauna im Umkreis des Bachbettes ab.
3. Der Einsatz von Steuermitteln für dieses Projekt ist alles andere als sinnvoll. Wassermenge zu Stromausbeute steht in keinem Verhältnis.
4. Die Einleitung, so teilte man mir auf dem Gemeindeamt mit, sollte an der unteren Konsolidierungssperre erfolgen. Als ich vor ca. 10 Jahren die Wildbachverbauung ersuchte, diese Sperre auszubaggern, (sie war voll mit Geröll), bekam ich zur Antwort, das geht nicht, extreme Hangrutschungen wären zu erwarten. Obwohl die Volkanwaltschaft mitteilte, an einer Konsolidierungssperre sollte eine Mure anlanden können, doch das interessierte die Wildbachverbauung nicht.
Erst nach 9 Jahren war es plötzlich möglich, doch die obere Sperre ist nach wie vor voll mit Geröll. Nun soll an dieser unt. Sperre mit großflächigen Ausbaggerungen begonnen werden. Als es um die Sicherheit der Anrainer ging, waren Hangrutschungen zu erwarten, jetzt nicht mehr?????
Bevor überhaupt an die Errichtung eines Kraftwerkes gedacht werden sollte, wäre eine Absicherung der Landfraßbachanrainer vor Hochwasser und Murenabgänge sicherzustellen.
Der Bach ist als extrem murfähig eingestuft! Die Zufahrt zur unt. Sperre, in einem Steilhang gelegen, ist teilweise bereits abgerutscht. Dieser Hang müsste unter großem finanziellen Aufwand gesichert werden. Wurde das in der Kostenaufstellung
berücksichtigt?
Fritz Pirker
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