NÖGKK: „Coole Krankenversicherung“
Infos und Tipps für Schüler und Studenten
Die NÖ Gebietskrankenkasse bietet im September und Oktober gezielte Infos und Tipps für Schüler und Studenten. Denn sowohl in der Schul- als auch in der Studienzeit tauchen immer wieder Fragen zum Versicherungsschutz auf. Wie lange bin ich bei meinen Eltern mitversichert? Wann muss ich mich selbst um eine Versicherung kümmern? Wozu gibt´s die e-card? Was ist beim ersten Job zu beachten? Plakate, Broschüren und Folder rund um dieses Thema liegen in der NÖGKK bereit.
Die wichtigsten Infos zum Krankenversicherungsschutz:
Kinder sind in automatisch bis zum 18. Lebensjahr bei ihren Eltern kostenlos mitversichert, sofern sie nicht schon einen eigenen Versicherungsschutz haben (z. B. Lehrlinge). Diese Mitversicherung kann bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind eine Schule oder Universität besucht. Voraussetzung ist, dass das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird und die notwendigen Unterlagen (Bestätigung vom Finanzamt, dass Familienbeihilfe bezogen wird, Schulbesuchs- oder Studienbestätigung, eventuell Studienerfolgsnachweis) vorgelegt werden. Damit der Versicherungsschutz lückenlos bleibt, informiert die NÖGKK zeitgerecht in einem Brief über das Ende der Mitversicherung.
Studenten, die nicht mehr mitversichert sind und keine eigene Krankenversicherung haben (durch Arbeit neben dem Studium), können sich kostengünstig selbst versichern. Ob jemand die Voraussetzungen für die begünstigte Studentenversicherung erfüllt, kann ganz leicht über den Online-Ratgeber „Selbstversicherung für Studenten“ unter www.noegkk.at geprüft werden. Die Selbstversicherung kostet dem Versicherten monatlich rund 24 Euro, der Bund legt noch einmal denselben Betrag darauf. Studenten, die geringfügig beschäftigt sind, können sich preiswert in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern.
Eine Mitversicherung über das 27. Lebensjahr hinaus ist nur möglich, wenn
• das Kind erwerbslos ist (für die Dauer von maximal 2 Jahren, vorausgesetzt, es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und die entsprechenden Nachweise – über die Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung bzw. über das Vorliegen von Erwerbslosigkeit - werden vorgelegt),
•das Kind wegen Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig ist (medizinische Befunde notwendig).
NÖGKK Service-Center Hollabrunn
Pfarrgasse 11, 2020 Hollabrunn
hollabrunn@noegkk.at
Internet: www.noegkk.at
Versichertenservice: Tel.: 050899/6100
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.