Insekten
Die Geheimwaffe unter den Lebensmitteln

- Marc Oberauer und Anna Holzhauser aus der vorherigen 4. Klasse (2022) der Mittelschule Harland waren von dem Projekt begeistert.
- Foto: NMS Harland
- hochgeladen von Nina Hollaus
Ausgekrabbelt: Insekten gelten seit 24. Jänner als Lebensmittel. Das sagen die St. Pöltner dazu.
ST. PÖLTEN. Mit 24. Jänner trat ein neues EU-Gesetz in Kraft, das die Verwendung von bestimmten Insekten in Lebensmitteln erlaubt. Zu den zugelassenen Insektenarten zählen Heimchen (adulte Form), Wanderheuschrecke (adulte Form), Getreideschimmelkäfer (Larve) und Mehlkäfer (Larve).

- Marc Oberauer und Anna Holzhauser aus der vorherigen 4. Klasse (2022) der Mittelschule Harland waren von dem Projekt begeistert.
- Foto: NMS Harland
- hochgeladen von Tanja Handlfinger
Insekten als Lebensmittel
In der Mittelschule Harland war man schon 2022 fortschrittlich unterwegs. Lehrerin Christine Hickelsberger-Füller startete das Projekt "Insekten als Lebensmittel": "Vorgestellt wurde uns das Projekt per Mail. Ich fand es super, denn das Thema passt gut in unser Modul 'Naturwissenschaften und Technik'." Und so kam's, dass ihre 4. Klasse einen Workshop absolvieren durfte. Der Inhaber einer österreichischen Mehlwurmzucht kam in die Schule, klärte über das Tierwohl, die Entwicklungsstadien, die Verarbeitung und den Nährwert der Insekten auf. "Außerdem hatte er unterschiedliche Produkte, wie Mehlwürmer gesalzen als Knabbergebäck, Schoko-Mehlwürmer oder Müsliriegel, die die Kinder verkosten konnten", erzählt die Lehrerin. Sie selber findet Insekten als zusätzliches Angebot nicht verwerflich. "Es ist eine tolle Proteinquelle mit einem Nährstoffgehalt, der für den Körper sehr gut ist. Aber als Ersatz sehe ich Insekten nicht."
Gute Alternative
"Ich war von Kindergarten an 15 Jahre Vegetarier. Dann habe ich nur Fleisch gegessen, von dem ich wusste, wo es herkommt", berichtet die St. Pöltnerin Fabienne Hubner. Jetzt hat sie vier Kinder, Haus, Kredit, zwei Jobs und kann es sich nicht mehr leisten. "Ich finde, wenn es offensichtlich ist, dass Insekten drin sind, ist es eine gute Alternative." Sie persönlich hofft, dass solche Lebensmittel dann etwas günstiger sind. Claudia B. aus St. Pölten ist Vegetarierin und hat zu dem Thema eine klare Meinung: "Ich esse nichts, was gelebt hat, schon gar keine Insekten."
Die Leitlinie
Die Leitlinie gilt für alle Lebensmittelunternehmer, die ganze Insekten aus Zucht als Lebensmittel auf den österreichischen Markt bringen. Insekten aus Wildfang werden nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht. Die nachfolgende Liste beschränkt sich auf die derzeit in Österreich als Lebensmittel relevanten Insektenarten. Die Verantwortung für ordnungsgemäße Klassifizierung liegt beim Züchter. Bei der Züchtung von Insekten als Lebensmittel müssen Aspekte, wie Haltung, Fütterung, Tötung und Lagerung, Verhinderung des Auskommens lebender Tiere, der Arbeitnehmerschutz (Allergisierungsgefahr), die fachgerechte Entsorgung von Abfällen etc. berücksichtigt werden. Es wird daher darauf hingewiesen, dass Unternehmer in diesem Falle ebenfalls Verantwortung im Sinne der diesbezüglich geltenden Gesetzgebung übernehmen. (Quelle: verbrauchergesundheit.gv.at) Mehr Infos finden Sie in der Randspalte links neben dem Artikel.
Wussten Sie, dass ...
- ... das V-Label Insektenfreiheit garantiert? Enthält ein Lebensmittel Insekten, ist es weder vegan noch vegetarisch.
- ... die Produkte klar gekennzeichnet werden müssen? Wenn ein Lebensmittel Insekten enthält, muss dies in der Zutatenliste verständlich angeführt werden – und zwar mit lateinischem und deutschem Namen und in welcher Form das Insekt enthalten ist. Zum Beispiel: Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille). Bei der Verwendung von Hausgrillen muss der Hinweis angebracht werden, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere und Hausstaubmilben möglich sind.
- ... das nur teilweise entfettete Pulver neu ist? Die Europäische Kommission hat bereits für vier Insekten Zulassungen erteilt. Den Anfang machte der getrocknete gelbe Mehlwurm im Mai 2021. Im März 2022 wurde die Hausgrille in gefrorenem, getrocknetem und pulverförmigem Zustand zugelassen. In Fleischersatzprodukten darf gefrorene Hausgrille 80 Prozent des Lebensmittels ausmachen, getrocknete oder pulverförmige Hausgrille 50 Prozent. Neu ist lediglich, dass nun auch teilweise entfettetes, also vorbehandeltes Pulver aus der Hausgrille zugesetzt werden darf. (Quelle: vegan.at)


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